(openPR) Unter dem 03.09.08 konnten wir alle in der Gemeinsamen Presseerklärung der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e.V., des Deutschen Hospiz- und Palliativ Verbands e.V. und der Bundesärztekammer nachlesen, dass nunmehr der Prozess um die Charta für schwerstkranke und sterbende Menschen in Deutschland in Gang gesetzt worden ist.
Was dürfen wir von einem Charta-Prozess erwarten? Ein Startsignal zum „leitliniengerechten Leben“ im palliativmedizinisch begleiteten „Sterbevorgang“?
Allein diese Frage muss provozieren und wenn dies der Fall ist, hat die vorliegende Pressemitteilung ihr Ziel nicht verfehlt.
Dem Vernehmen nach sei es das Ziel des Charta-Prozesses, den Dialog aller Beteiligten und die gesellschaftliche Auseinandersetzung mit dem Thema zu fördern, für zukünftige Entwicklungen eine Orientierung zu geben und sich im Rahmen eines Konsensus-Prozesses auf gemeinsame Ziele und ein gemeinsames Handeln zu verständigen.
Auf den ersten Blick ein durchaus lobenswertes Unterfangen, auch wenn es zunächst seltsam erscheinen muss, dass wir in einer bewegten Zeit, die durch eine höchst aktuelle und vor allem auch brisante Wertedebatte charakterisiert ist, eine dienstbeflissene Zunahme von Aktivitäten zu verzeichnen haben, die insbesondere in einer Charta münden sollen, obgleich wir doch eine Charta von besonderem Rang, namentlich die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland seit geraumer Zeit haben. Nun – das Engagement und das Werben für eine lege artes Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland ist nachhaltig zu begrüßen und es steht außer Frage, dass die Palliativmedizin einen erhöhten Stellenwert in unserer Gesellschaft einnehmen muss.
Gleichwohl darf insoweit im Rahmen des von den Initiatoren gewollten Dialogs diese bereits in diesem frühen Zeitpunkt ihrer Aktivitäten daran erinnert werden, dass der Zielsetzung jedenfalls mit Blick auf die individuelle Situation des Schwerstkranken und Sterben insoweit enge Grenzen gesetzt sind, als dass die Charta kein gemeinsames Ziel zu definieren in der Lage ist, woraus eine Inpflichtnahme entweder der Berufsgruppe der Ärzteschaft, geschweige denn der Patienten selbst zu einem „konsentierten Sterben“ nach „konsentierten ethischen oder moralischen Werten“ folgt.
Es regt sich bereits jetzt ein leises Unbehagen, dem ich in einem kurzen Beitrag nachgegangen bin.
Mehr dazu erfahren Sie unter dem nachfolgenden Link:
http://www.iqb-info.de/Startsignal_Charta_Palliativmedizin_Lutz_Barth_2008.pdf
Lutz Barth












