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Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen

12.08.201110:54 UhrGesundheit & Medizin
Bild: Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen
Das kritische Internetportal zum Medizin-, Pflege- und Gerontopsychiatrierecht - Lutz Barth
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(openPR) Kritisch nachgefragt – „Legitimationsdefizite“ bei der Unterzeichnung der Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen durch „Institutionen“ und „Organisationen“?

Die Debatte um die „Sterbehilfe“ scheint sich insbesondere nach dem letzten Deutschen Ärztetag ein wenig beruhigt zu haben; die ärztliche Suizidassistenz ist (einstweilen!) mit einem berufsrechtlichen Verbot bedroht und die bereichspezifische Ethik der Palliativmedizin ist mit ihren Botschaften im Begriff, sich unaufhörlich in das Ohr so mancher Institutionen und Organisationen zu schleichen.



Die Initiatoren der Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen werben um Anschlussfähigkeit ihrer ethischen und damit moralischen Werte und sie sind dabei, auf diesem Wege einen von der herrschenden Meinung akzeptierten Konsens herzustellen.

Institutionen und Organisationen sind aufgerufen, die Ziele und Inhalte der Charta mitzutragen und da gehört es angesichts der zunächst unverfänglichen „ethischen und moralischen Grundeinstellung“ der Initiatoren der Charta wie selbstverständlich zum guten Ton einer doch von der Fürsorge um den schwersterkrankten und sterbenden Patienten inspirierten Leitkultur einer (neo-)paternalistischen Ethik, dienstbeflissen mit ihrer (?) „Unterschrift“ sich zu den ehernen Zielen und Inhalten der Charta zu bekennen, will man /frau sich nicht doch dem Verdacht aussetzen, letztlich irgendwann einmal zu der Gruppe derjenigen zu zählen, die letztlich zu den „Bösen“ gerechnet werden könnten, nachdem es ja den „Guten“ gleichsam aus ethischer Perspektive anbefohlen ist, die Charta entsprechend mitzuzeichnen.

An dieser Stelle – ich gestehe es freimütig – würde es natürlich reizvoll erscheinen, nachzufragen, warum einige Institutionen resp. Organisationen und vor allem Einzelpersonen bisher noch nicht die Charta mit unterzeichnet haben, dürften doch die Ziele und Inhalte der Charta „unverfänglich“ (?) sein.

Nun – hierüber zu spekulieren, kann nicht meine Aufgabe sein, wenngleich doch ein subjektives Unbehagen sich in mir breit gemacht hat. Dieses Unbehagen betrifft weniger die Frage, warum einige besonders namhafte Apologeten der palliativmedizinischen Sonderethik sich nicht auf der Unterschriftenliste wieder finden, sondern vielmehr der Umstand, ob wohl die „Unterschrift“ und damit das Bekenntnis zu den Zielen und Inhalten der Charta durch die Institutionen jeweils hinreichend „legitimiert“ ist, will heißen: worauf gründet sich die Erklärung der Institutionen und Organisationen und ist diese vom Umfang der Vertretungsbefugnis eben dieser Institution und Organisation abgedeckt?

Diese „Nachfrage“ mag als spitzbübisch oder vielleicht gar „ungehörig“ angesehen und damit empfunden werden, aber im Kern dürfte diese insofern berechtigt sein, weil sich hinter den „Institutionen und Organisationen“ eine Vielzahl von Mitarbeitern oder körperschaftlich verfassten Mitgliedern steht, die vielleicht eine andere Position eingenommen haben und ein „Konsens“ innerbetrieblich resp. innerhalb der Organisation nicht hergestellt worden ist.

Beispielhaft seien hier die Universitätskrankenhäuser, Bundesverbände und nicht zuletzt auch so manche Landesärztekammer erwähnt, die mit ihrer „Unterschrift“ sich zu den Zielen und Inhalten der Charta bekennen. In der Öffentlichkeit kann (und wird wohl vor allem auch) der Eindruck entstehen, als sei die Charta im Kern ein guter und damit ethisch und sittlich annehmbarer „Konsens“, an dem zu zweifeln es sich nicht schickt, haben doch allen voran namhafte Experten und Institutionen von durchaus beachtlichem und hohen Rang die Charta mitgezeichnet.

Nachzufragen indes bleibt: Ist diese „Selbstverpflichtung“ auch tatsächlich innerbetrieblich resp. innerverbandstechnisch „abgesichert“?

Lutz Barth

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