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DBfK: Impulspapier zur Umsetzung der Charta

13.03.201815:26 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: DBfK: Impulspapier zur Umsetzung der Charta

(openPR) Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) hat seinerzeit die ‚Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland‘ mitgezeichnet. Wir verstehen das als Verpflichtung, deren Umsetzung zu fördern und für die Rechte und Bedürfnisse dieser Menschen einzutreten. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Palliative Care im DBfK sich ausführlich mit den 2016 veröffentlichten ‚Handlungsempfehlungen im Rahmen einer Nationalen Strategie‘ der Charta beschäftigt. Als Ergebnis gibt die BAG jetzt ein Impulspapier heraus, das für die Umsetzung der Charta den Bezug herstellt zum Pflegeprozess einerseits und den Rahmenbedingungen für Pflege andererseits. Es werden Empfehlungen und Forderungen formuliert und eine Verknüpfung zum ICN-Ethikkodex hergestellt, dem alle professionell Pflegenden verpflichtet sind. „Es ist uns ein Anliegen, dass von der Ausbildung bis zur beruflichen Praxis in allen Versorgungskontexten das Thema präsent und die Pflegefachpersonen qualifiziert und sensibilisiert für diese Aufgabe sind“, erläutert DBfK-Präsidentin Prof. Christel Bienstein.

Das Impulspapier gibt es als Download unter
www.dbfk.de/media/docs/expertengruppen/onkologische-pflege/Faltblatt-Handlungsempf-2018-03-13.pdf

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