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„Besteuerung der Alterseinkünfte“ Rentner werden durchleuchtet

08.09.200810:51 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: „Besteuerung der Alterseinkünfte“ Rentner werden durchleuchtet
VSRW-Verlag für Steuern, recht und Wirtschaft
VSRW-Verlag für Steuern, recht und Wirtschaft

(openPR) Ab dem Jahreswechsel kommen viele Rentner nicht mehr am Finanzamt vorbei, es wird ernst mit der Besteuerung der Alterseinkünfte. Durch den schrittweisen Umstieg auf die nachgelagerte Besteuerung der Bezüge sind schon seit 2005 deutlich mehr Rentner verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben und Steuern zu zahlen. Dieser Pflicht kommen derzeit jedoch viele Ruheständler nicht nach. Daher hatte die Finanzverwaltung ein Rentenbezugsmitteilungsverfahren eingeführt, das wegen technischer Schwierigkeiten nicht angewendet wurde. Bis Anfang 2009 sollen alle Stellen, die Renten oder vergleichbare Leistungen überweisen, Auszahlungen an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) nachmelden, denn bis dahin sind alle Bürger mit der neuen Steueridentifikationsnummer ausgestattet. Sobald die Versicherer alle Daten rückwirkend für die Zeit von 2005 bis 2008 liefern, wissen die Finanzämter genau, wer was erhalten hat. Im Laufe des kommenden Jahres müssen daher viele der gut 20 Millionen Rentner mit Nachfragen rechnen.



Wer weniger als den Grundfreibetrag von 7.664 € erhält, muss keine Steuererklärung abgeben und auch keine Steuern zahlen. Dabei ist die gesetzliche Rente nur in etwa zur Hälfte steuerpflichtig. Faustregel: Ruheständler rutschen erst mit Renteneinkünften von mehr als 16.800 € in die Steuerpflicht. Die meisten Rentner müssen damit auch künftig keinen Zugriff des Finanzamts fürchten. Anders sieht es bei jenen aus, die zusätzliche Einkünfte aus Betriebsrenten, Zinsen oder Mieten haben. Sie werden sich nur selten darauf berufen können, sie hätten von ihrer Steuerpflicht nichts gewusst. Denn sie erhalten jährlich eine Mitteilung von den Pensionskassen, Pensionsfonds oder Direktversicherungen. Das Finanzministerium schätzte die Mehreinnahmen aus der steigenden Rentenbesteuerung auf jährlich rund 1,5 Mrd. €. Wie viele Ruheständler es am Ende sein werden, wird sich erst zeigen, wenn das Finanzamt über alle Angaben verfügt und dann nachrechnet.

Kommen in diesem Zusammenhang Nebeneinkünfte wie Mieten auf den Tisch der Finanzbeamten, sind Nachfragen nach entsprechenden Einnahmen in vergangenen Jahren und Gründe für deren Verschweigen vorprogrammiert. Das kann im schlimmsten Fall sogar zur Einleitung eines Strafverfahrens führen. Die Verjährungsfrist beträgt bei Steuerhinterziehung zehn Jahre, sodass die Behörden in gravierenden Fällen noch tief in die Vergangenheit einsteigen werden. Dabei werden die Beamten aber erst einmal prüfen, ob eher aus Unwissenheit bislang keine Steuererklärung eingereicht und aus diesem Grund keine Abgaben gezahlt wurden.

Mehr zu diesem und ähnlichen Themen finden Interessierte in dem Informationsdienst „Steuerzahler-Tip“. Dieser erscheint monatlich beim VSRW-Verlag Bonn, wo eine Probeausgabe kostenlos und unverbindlich unter 0228 95124-0 oder unter www.vsrw.de angefordert werden kann.

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