(openPR) 12. Dezember 2003 - Der zustaendige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion im Ausschuss fuer Finanzen, Horst Schild, erklaert anlaesslich der heutigen ersten Lesung zum Alterseinkuenftegesetz im Bundestag:
Mit dem Alterseinkuenftegesetz wollen wir die nachgelagerte Besteuerung der Alterseinkuenfte einfuehren, die betriebliche Altersvorsorge verbessern sowie die Foerderung der privaten Altersvorsorge vereinfachen.
Ausgangspunkt fuer die gesetzgeberische Aktivitaet ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2002, in dem die unterschiedliche Besteuerung von gesetzlichen Renten und Beamtenpensionen fuer verfassungswidrig erklaert wurde und der Gesetzgeber aufgefordert wurde, bis zum 1. Januar 2005 eine Neuregelung zu finden.
Der Systemwechsel zur nachgelagerten Besteuerung dauert eine Generation: Schrittweise wird die Abzugsfaehigkeit der Vorsorgeaufwendungen ausgedehnt, bis schliesslich im Jahre 2025 ein Hoechstbetrag von 20.000 Euro abziehbar sein wird. Schrittweise wird auch der zu besteuernde Ertragsanteil der Renten erhoeht. Im Jahr 2040 eintretende Rentner muessen ihre Rente voll versteuern.
Die nachgelagerte Besteuerung stellt fuer die uebergrosse Mehrheit der Rentnerinnen und Rentner keinen Nachteil dar. Die ehemalige Praesidentin des Bundesverfassungsgerichts, Jutta Limbach, hat ausdruecklich bei der Verkuendung des Urteils am 6. Maerz 2002 darauf hingewiesen, dass fuer Angst oder gar Aufruhr in Reihen der Rentner kein Anlass bestehe. Niedrige und mittlere Renten wuerden auch kuenftig nicht belastet.
Nach dem Gesetzentwurf sind Bestandsrenten und Neufaelle im Jahr 2005 bis zu einer Hoehe von knapp 19.000/38.000 Euro (Ledige/Verheiratete) steuerfrei. Auch kuenftig werden Durchschnittsrenten steuerfrei sein. Dies gilt selbst dann, wenn Betriebsrenten dazu treten. Bei den Erwerbstaetigen tritt durch die zunehmende steuerliche Abzugsfaehigkeit der Rentenbeitraege eine finanzielle Entlastung auf, die fuer den Aufbau zusaetzlicher Anwartschaften in der zweiten und dritten Saeule der Altersvorsorge genutzt werden kann.







