(openPR) Gemeinde Schönefeld drohte mit hoher Geldstrafe
Die Wählergruppe BIS stellte sich als neue politische Kraft für die Gemeinde Schönefeld und den Landkreis Dahme Spreewald bereits im Mai vor. Sie kündigte an, sich zur Kommunalwahl am 28.September für den Ortsbeirat, die Gemeindevertretung und den Kreistag zur Wahl zu stellen. Das gefiel einigen anderen politischen Gruppierungen von Anfang an nicht. Sie fürchten um Ihren Machtverlust. Dem Bürgermeister Dr. Udo Haase (Alle für Eine- AfE) missfällt das wohl besonders. „Wir spürten von Anfang an den Widerstand gegen uns seitens der Verwaltung“, erinnert sich Christian Hentschel, Vorsitzender der BIS. Erst der Fachanwalt für Verwaltungsrecht Andreas Große der renommierten Anwaltskanzlei Becker Büttner Held aus Berlin konnte Licht in das Dunkel der Behörde bringen. „Als am 17.Juli 2008 die Wählergruppe AfE frühzeitig, aber unserer Meinung nach unrechtsmäßig, Wahlplakate aufhing, fing die Offensive gegen uns an“, sagt Kai Maschmann. Diese Wahlplakate, die später noch zweifelhafte Bekanntheit erlangten, hätten erst ab dem 29. Juli 2008 aufgehängt werden dürfen. „Dafür hat der Bürgermeister seiner Wählergruppe schnell mal eine Ausnahmegenehmigung (Sondernutzungserlaubnis) erteilt“, stellt Holger Schadtle fest. Der Protest der BIS verlief im Sande, da sich das Straßenverkehrsamt Königs Wusterhausen nicht zuständig und das Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung nicht verantwortlich fühlten. Als neue Wählergruppe musste sich die BIS bei der Wahlbehörde über die Gemeinde Schönefeld erklären, weil sie sich zur Wahl stellt. „Das schreibt das Gesetz so vor“, erklärt Anja Gajer. Auch mussten die Wählergruppe BIS Unterstützerunterschriften von volljährigen Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde in bestimmter Anzahl nachweisen. Diese mussten auf einer dafür vorgesehenen Liste vermerkt sein und bei der Wahlleiterin Frau Dorothea Schulze, stellvertretende Bürgermeisterin, bis zum 20. August 2008 16.00 Uhr abgegeben werden. „Viele unser Unterstützer sind leider nicht dazu gekommen uns mit ihrer Unterschrift zu unterstützen, da die Gemeinde sich ständig neue Hürden für uns ausdachte“, klagt Rainer Sperling an. Erst war kein Mitarbeiter da der die Liste hatte, dann sollten die BIS-Unterstützer eine Nummer ziehen und sich hinten anstellen und warten bis sie dran sind, was über eine Stunde dauerte. Dann sollten Termine mit der Wahlbehörde, der Gemeinde, abgesprochen werden, was getan wurde, die dann kurzfristig geändert worden sind. „Trotz Zusage außerhalb der Gesprächszeiten Unterstützerunterschriften leisten zu können, wurden Bürgerinnen und Bürger vor dem Rathaus abgewiesen“, so Maschmann. „Nach §32 Abs. 4 Nr. 12 Brandenburgische Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV) ist die Wahlbehörde (Gemeinde Schönefeld) verpflichtet die ihr zugewiesenen Aufgaben unverzüglich zu erfüllen, teilte uns die stellvertretende Landeswahlleiterin des Landes Brandenburg Frau Behrend mit“, fügt Maschmann hinzu. Aber das war noch längst nicht alles. „Nun fingen die Schikanen erst richtig an“, erzählt Andreas Hochgesang. „Am 11. August 2008 begannen wir unsere Plakate aufzustellen. Wir unterrichteten die Straßenverkehrsbehörde Königs Wusterhausen über unser Vorhaben und glaubten aufgrund der Allgemeinverfügung des Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr Abteilung 5 Straßenverkehr vom 21. Mai 1999, heute Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung, wir haben alles richtig gemacht“, erinnert sich Hochgesang weiter. Als Erstes wurden 12 Plakate, die vor dem Rathaus hingen, durch die Gemeinde abgerissen ohne die BIS darüber in Kenntnis zu setzen, oder das Eigentum der BIS wieder auszuhändigen. Andere Plakate folgten. Dann wurde gegen die BIS eine Ordnungsverfügung mit sofortiger Wirkung erhoben, mit der Androhung einer hohen Geldstrafe, bei zuwiderhandeln. BIS wurde aufgefordert unverzüglich einen Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zu stellen, mit der Auflage vor öffentlichen Gebäuden, auf Kreuzungen und an Verkehrszeicheneinrichtungen ihre Plakate zu entfernen. Interessanterweise wurden die Auflagen von der Verwaltung im Schriftverkehr mit der BIS nie vollumfänglich dargelegt sondern nur sukzessive, so dass die BIS mehrmals die in der Gemeinde platzierten Plakate an die immer wieder zusätzlich formulierten Auflagen anzupassen hatte. „Als wir den Antrag gestellt hatten, erklärte man uns, immer noch unter Strafandrohung und der sofortigen Entfernung aller unserer Plakate, wir dürfen nur 150 Standorte innerhalb der Gemeinde Schönefeld mit unseren Plakaten versehen“, empört sich Christian Hentschel. „Irgendwann konnten wir dann auch diese Hürden nehmen. Auch waren die nötigen Unterstützerunterschriften für uns eingegangen“, weiß Holger Schadtle. Doch was sich jetzt den Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Schönefeld für ein Anblick bietet, sollte die Verwaltung um Dr. Haase eigentlich sofort einschreiten lassen. Plakate aller anderen Parteien und Wählergruppen, inkl. der des Bürgermeisters verstoßen gegen die Anordnungen der Gemeinde. Diese Plakate hängen an Verkehrszeichenmasten, an Kreuzungen, an Straßeneinmündungen und einige sehen Verkehrszeichen zum Verwechseln ähnlich. Andere hängen verbotener Weise an lackierten Lichtmasten, oder innerhalb einer 30 Meter „Bannmeile“ um öffentliche Dienstgebäude, wie Schulen, Kitas, Rathaus, Feuerwehren, Jugendclubs, etc. Auf Anfrage der BIS vor geraumer Zeit teilte die Gemeinde mit, sie werde umgehend einschreiten. Bis heute hat sich nichts getan. Im Gegenteil, es erscheinen immer mehr Plakate der politischen Mitbewerber an nicht zugelassenen Stellen. „Nun stellt sich uns die Frage, warum wird hier mit zweierlei Maß gemessen?“ fragt Andreas Hochgesang. „Warum man uns vorher nicht gesagt hat, wie wir vorzugehen haben, könnte damit zusammen hängen, dass der Bürgermeister Dr. Udo Hasse BIS verhindern, aber wohl klein halten möchte“, klagt Hentschel an.









