(openPR) Im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit wurden heute vor zahlreichen Vertretern von Unternehmen und Verbänden Vorschläge zur Bekämpfung des Missbrauchs mit ehrwertdiensterufnummern vorgestellt. Der Leiter der Abteilung für Telekommunikation und Post, MinDir Dipl.-Ing. Horst Ehrnsperger, machte deutlich, dass dem Verbraucherschutz in dieser Angelegenheit absoluter Vorrang eingeräumt werden müsse.
Bereits im Rahmen der Zweiten Änderung der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung im Sommer diesen Jahres, als bereits erste, kurzfristige Maßnahmen zur Stärkung der Verbraucherrechte in der Telekommunikation verabschiedet wurden, hatte das BMWA angekündigt, weitergehende Vorschriften zu erarbeiten.
Die Vorschläge sehen u.a. vor, eine Datenbank bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) für alle Mehrwertdiensterufnummern (0190/0900er-Nummern, Auskunftsnummern 118 und die sog. Nummern für Massenverkehr zu bestimmten Zielen wie 136, 137, 138) einzurichten. Insgesamt soll die Stellung der RegTP gestärkt werden, indem Sie bei Verstößen gegen das Telekommunikationsrecht Sanktionsmöglichkeiten erhält.
Zudem ist vorgesehen, die Transparenz bei den Preisangaben zu verbessern, indem eine Preisansage vorgeschrieben wird. Ein weiterer wichtiger Vorschlag ist die Einführung von Preisobergrenzen, um das Risiko einzuschränken, durch ein missbräuchliches Angebot solcher Nummern einen hohen Geldbetrag zu schulden.