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Regierung gegen Dialer und R-Gespräche hilflos - Problem wird nicht an der Wurzel gepackt

01.01.200410:00 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Zu dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Missbrauchs von Mehrwertdienstnummern erklären die Beauftragten der Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Internet, Dr. Martina Krogmann MdB, und für Verbraucherschutz, Ursula Heinen MdB:

Die Bundesregierung agiert bei der Lösung des Dialer-Unwesens hilflos. Auch der neue Referentenentwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Missbrauchs von Mehrwertdienstnummern springt viel zu kurz. Die Kernfrage für die Internetnutzer ist nach wie vor ungelöst: Welche Möglichkeiten haben sie als Verbraucher, vor Gericht darzulegen, dass Dialer ohne ihr Einverständnis einfach Telefonmehrwertdienste angewählt haben? Die Beweislast im Zivilprozess ist aber die entscheidende Frage.

Dem Nutzer wird das Gefühl vermittelt, seine Stellung gegenüber betrügerischen 0190er-Anbietern werde gestärkt. In Wirklichkeit wird aber nicht das Problem an der Wurzel gepackt, sondern lediglich der Schaden für den Internetnutzer auf 120 € pro Stunde begrenzt.

Das Internet darf kein mehr oder minder rechtsfreier Raum werden, in dem der Nutzer damit rechnen muss, 120 € pro Stunde durch kriminelle Machenschaften zu verlieren. Das untergräbt das Vertrauen ins Netz und verstärkt die Vorbehalte der Nonliner gegenüber dem Internet noch mehr. Wenn solche Scheinlösungen dann auch noch als Verbraucherschutz verkauft werden, ist dies purer Zynismus.

Gleichzeitig stellt die Bundesregierung seriöse Anbieter von Telefonmehrwertdiensten in eine Schmuddelecke, in die sie nicht gehören. Das Geschäftsmodell wird durch die schwarzen Schafe auch weiterhin diskreditiert.

Gänzlich ungelöst bleiben die thematisch verwandten Probleme mit Rückrufdiensten. Dem Verbraucher wird suggeriert, er könne gratis über 0800er-Nummern Mehrwertdienste in Anspruch nehmen. In Wirklichkeit wird er - oft ohne Aufklärung über die Kosten - über eine Telefonmehrwertdienstnummer zurückgerufen. Diesen Missbrauch erwähnt der Entwurf noch nicht einmal.

Es ist zu hoffen, dass die Anhörung am 16. Dezember im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit dazu beiträgt, die bisherige Konfusion durch ein durchdachtes Konzept zu ersetzen!

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