(openPR) AG Wirtschaft und Arbeit
20. Dezember 2002 - Zur Novellierung des Kundenschutzes vor Missbrauch erklaert der SPD-Bundestagsabgeordnete Klaus Barthel:
Die Bundesregierung erarbeitet zurzeit ein Gesetz zur Bekaempfung des Missbrauchs von Mehrwertdiensterufnummern. Der Griff zum Telefon oder das Nutzen des Internets darf nicht zum finanziellen Risiko werden. Der Kunde hat das Recht, wie in allen anderen Branchen auch, vor dem Zustandekommen eines Vertrages ueber die Kosten genau aufgeklaert zu werden. Was fuer jede Schaufensterauslage und jede Gaststaette gilt, muss auch in der Telekommunikation normal werden.
Der Markt der Mehrwertdiensterufnummern - also die beruechtigten 0190er-Nummern und auch die 136, 137, 138 und 118er-Nummern - erwirtschaften inzwischen einen Wert von geschaetzten zwei Milliarden Euro pro Jahr. Eine Neuregelung muss daher behutsam erfolgen, um nicht bestehende Vertraege wirkungslos zu machen. Gleichzeitig muss aber den schwarzen Schafen das Handwerk gelegt werden, die es bislang geschafft haben, eine Nummerngasse in Verruf zu bringen und den serioesen Anbietern das Geschaeft unertraeglich zu erschweren.
Im Bereich der Verbesserungen des Kundenschutzes sind folgende Massnahmen noetig:
Der Aufbau einer Datenbank der Anbieter von Diensten unter diesen Nummern mit einer strafbewehrten Meldepflicht.
Eine Haftung der erfassten Inhaber der Nummern fuer alle Folgen des Missbrauchs - gegebenenfalls ohne die Moeglichkeit, vertraglich diese Haftung weiterzugeben.
Ein Auskunftsrecht aller Nutzer dieser Mehrwertdienste ueber den Inhaber der Nummer und seine ladungsfaehige Anschrift.
Eine zwingende Sprachauskunft ueber den Preis mit einer Bestaetigung vor Beginn der Taktung, bei Faxabruf die
Angabe des Gesamtpreises.
Darueber hinaus muss ueberlegt werden, wie die Aufklaerung der Kunden verbessert werden kann, dass es bei begruendetem Zweifel an der Rechtmaessigkeit der Rechnung keine Zahlungspflicht gegenueber der Deutschen Telekom gibt, auch wenn der Dienst in der Rechnung der Telekom auftaucht. In diesem Zusammenhang ist auch an eine vollstaendige Beweislast auf Seiten des in der Datenbank aufgelisteten Anbieters zu denken.
Der Missbrauch bei der rechnergestuetzten Kommunikation (Dialer) ist auch jetzt schon durch den erfuellten Straftatbestand des Betruges fuer den Nutzer ohne Kosten, da es am Zustandekommen eines Vertrages fehlt. Hier muss auch durch mehr Aufklaerung dafuer Sorge getragen werden, dass jeder sein Recht kennt, solche Rechnungen nicht bezahlen zu muessen. Auch in diesem Bereich soll dann die Beweislastumkehr gelten.










