(openPR) LFB Sachsen: „Mittelstandsentlastungsgesetz ist halbherzig“
Die Angehörigen der Freien Berufe Sachsen kritisieren die Vorlage der Bundesregierung zum 3. Mittelstandsentlastungsgesetz (MEG III). Das zum Bürokratieabbau vorgesehene Gesetz sei keineswegs in der Lage, eine maßgebliche Reduzierung des Verwaltungsaufwandes zu erzielen. Hans-Joachim Kraatz, Präsident des Landesverbandes der Freien Berufe Sachsen erklärt dazu: „Der großartig angekündigte Abbau des bürokratischen Aufwands widerspiegelt sich nicht im mindestens in der Gesetzesvorlage. Bis 2011 sollten die Kosten, die der Wirtschaft durch bundesgesetzliche Informationspflichten entstehen, um ein Viertel reduziert werden. Aktuell sind nach Expertenmeinung gerade einmal ein Zehntel und damit nur etwa 4,4 Milliarden Euro eingespart worden.“
Die Entlastung durch das MEG III schätzt der Bundesverband der Freien Berufe auf höchstens 100 Millionen Euro. Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Kraatz weiter dazu: „Das neue Gesetz zeigt zwar richtige Ansätze und zielt auf eine Entlastung des besonders von den Bürokratieaufwendungen betroffenen Mittelstandes, wird aber keinen erkennbaren Fortschritt bewirken. Noch gibt es viele bürokratische Fußangeln, die zeit- und kostenintensiv sind und die es abzubauen gilt.“
Freiberufler etwa trifft das geltende Formular zur Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR), das vereinfacht werden sollte. Noch müssen Freiberufler, um es auszufüllen, viele Arbeiten doppelt leisten und besondere Zusammenstellungen zusätzlich erstellen. „Der Zweck dieses Formulars ist einzig, dass der Fiskus die Freiberufler durch die abgefragte Datenmenge noch schärfer kontrollieren und in ihre internen Betriebsabläufe Einblick nehmen kann. Eine günstige Zweck-Nutzen-Relation muss bezweifelt werden“, so LFB-Präsident Kraatz abschließend.




