(openPR) Es gibt eine ganze Reihe Dinge, die der Mensch essentiell zum Leben braucht. Neben der Luft zum Atmen und sauberem Trinkwasser gehört dazu sicher auch eine ausreichende Energieversorgung. Der Staat hat sich zur Sicherung der allgemeine Daseinsvorsorge verpflichtet (Art. 20 GG in Verbindung mit Art. 1 GG). Auch die Versorgung der Bevölkerung mit Energie und anderen Rohstoffen gehört primär zu diesen Pflichten. Dem tragen u.a. auch zahlreiche Landesverfassungen Rechnung. So führt z.B. Art. 27 Abs. 1 der NRW Landesverfassung aus:
Großbetriebe der Grundstoffindustrie und Unternehmen, die wegen ihrer monopolartigen Stellung besondere Bedeutung haben, sollen in Gemeineigentum überführt werden.
Genau das Gegenteil ist jedoch in der Energiewirtschaft gegenwärtig der Fall. Große, international agierende Konzerne, die sich allein ihren Aktionären verpflichtet fühlen, missbrauchen ihre Monopol- oder Oligopolstellung, um möglichst große Gewinne zu Lasten der Verbraucher abzuschöpfen.
Sicher sind auch die hohen Energiesteuern mitverantwortlich für die absolute Höhe der Energiepreise. Doch sind die jüngsten ebenso wie die angekündigten künftigen Preissteigerungen keineswegs steuerlich verursacht.
Natürlich sind Äußerungen wie die von Gregor Gysi, es sei der Erfrierungstod zahlreicher Menschen in Deutschland aufgrund der hohen Energiekosten zu befürchten, etwas weit hergeholt und überwiegend populistisch motiviert. Dennoch sollte eine ausreichende Energieversorgung nicht ausschließlich Menschen mit hohen Einkommen vorbehalten sein. Dabei ist der Staat mit Bezug auf seine Verpflichtung zur Daseinsvorsorge für alle Menschen zu fordern.
Durch die fortschreitende Privatisierung ehemals öffentlicher Aufgaben vergibt sich der Staat massive politische Gestaltungsmöglichkeiten. Damit ist nicht nur das soziale Gefüge in Gefahr, sondern die demokratische Gestaltungsmöglichkeit der Gesellschaft als verbriefter Sozialstaat schlechthin. Oder anders ausgedrückt: Der Staat liefert sich der Willkür demokratisch nicht legitimierter Interessensvertreter der ausschließlich gewinnorientierten Privatwirtschaft aus.
Großbetrieb der Grundstoffindustrie ... sollen in Gemeineigentum überführt werden. Das gibt die Landesverfassung NRW vor. Auch die Bayerische Verfassung bindet in Art. 151 alle wirtschaftliche Tätigkeit an das Gemeinwohl:
Die gesamte wirtschaftliche Tätigkeit dient dem Gemeinwohl, insbesondere der Gewährleistung eines menschenwürdigen Daseins für alle und der allmählichen Erhöhung der Lebenshaltung aller Volksschichten. (Art.151 Abs. 1 VerfBay)
Damit wird deutlich, dass die Verfassungsgeber die Gefahren eines zügellosen Kapitalismus vorausgesehen haben und einer Privatisierung der Bereiche staatlicher Daseinsvorsorge vorbeugen wollten. Die aktuellen Entwicklungen belegen jedoch genau das Gegenteil.
Mit Hinweis auf zahlreiche Landesverfassungen und auf das Grundgesetz ist die privatwirtschaftliche Organisation nicht nur der Energieversorgung streng genommen sogar verfassungswidrig.
Die Partei Soziale Alternative für Gerechtigkeit (SAG) fordert daher den sofortigen Stopp jeglicher Privatisierungsbestrebungen in allen Bereichen der öffentlichen Daseinsvorsorge sowie die Rückführung bereits privatisierter Bereiche in Gemeineigentum. Dazu gehören primär:
- die Energieversorgung und -verteilung
- die Abfallwirtschaft und Abwasserentsorgung
- die Wasserversorgung
- die Sicherstellung angemessenen Wohnraums (sozialer Wohnungsbau) und
- die Sicherstellung flächendeckender Mobilität und Kommunikation.










