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EECH AG - Erste Gläubigerversammlung am 28.07.2008 in Hamburg

30.07.200816:10 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Rechtsanwalt István Cocron einstimmig in den Gläubigerausschuss gewählt. Gläubiger können mit Ausschüttungen rechnen

München/Berlin, 30.07.2008
Am gestrigen Dienstag, den 29.07.2008 fand im Hamburger Kongresszentrum CCH die erste Gläubigerversammlung im Insolvenzverfahren über das Vermögen der EECH Energy Consult Holding AG statt.


Von den über 7300 Gläubigern waren ca. 150 persönlich anwesend. Von der Kanzlei CLLB wurden im Rahmen der Gläubigerversammlung Forderungen in Höhe von € 4,8 Mio. von der Kanzlei BGKS Forderungen in Höhe von € 2,4 Mio. und von der Kanzlei Resch-Rechtsanwälte Forderungen in Höhe von € 0,5 Mio. anwaltlich vertreten. Die Gesamtforderungen aller Gläubiger der EECH belaufen sich vorläufig auf einen Betrag in Höhe von ca. € 67,00 Mio. Es wurden insgesamt 7012 Forderungen zur Tabelle angemeldet. Der weitere Prüfungstermin für Insolvenzforderungen wurde auf den 09.09.2008 bestimmt.
Die Gläubigerversammlung wurde vom Insolvenzverwalter, Herrn Rechtsanwalt Reimer aus Hamburg geleitet und von Seiten der Hamburger Justiz durch diverse Rechtspflegerinnen und die Insolvenzrichterin begleitet.

Der Insolvenzverwalter erstattete den versammelten Gläubigern zunächst Bericht über die aktuelle Situation der EECH und die von ihm ermittelten Vermögenswerte, die zur Verteilung an die Gläubiger ermittelt werden konnten.
Bereits zu Beginn der Versammlung wies der Insolvenzverwalter auf die chaotische Buchführung und die Versäumnisse der Geschäftsführung der EECH hin. Hauptursache für die Insolvenz der EECH seien u.a. unternehmerische Fehlentscheidungen in den Jahren 2002 bis 2005 gewesen, es hätte insbesondere an einem ordentlichen Kontrollsystem gefehlt, erklärte der Verwalter, den anwesenden Gläubigern. Auch der dem Verwalter vorliegende Betriebsprüfungsbericht des Finanzamts Hamburg bestätigte die eklatanten Buchführungsmängel auf Seiten der EECH.
Nach den Ausführungen des Insolvenzverwalters war es nur mit großem Aufwand möglich, im Einzelnen zu ermitteln, welche Vermögenswerte, welcher Teilgesellschaft der EECH Gruppe zuzuordnen sind. Die Ermittlungsarbeit wurde zusätzlich dadurch erschwert, dass seitens der EECH eine fast unüberschaubare Zahl an Zweckgesellschaften gegründet wurden, die ihrerseits keine Geschäftstätigkeiten entfaltet haben.
Dennoch konnte der Verwalter Vermögenswerte der EECH in einer Größenordnung von ca.
€ 18,7 Mio. feststellen und zu Gunsten der Gläubiger sichern. Unter diesen Vermögenswerten befinden sich u.a. auch die von der EECH angeschafften Kunstwerke mit einem geschätzten Wert von ca. € 3,0 Mio. Der Verwalter beabsichtigt, diese Kunstwerke über Versteigerungen zu veräußern, damit der daraus entstehende Erlös an die Gläubiger verteilt werden kann. Nach einer vorläufigen Schätzung des Verwalters, können die Anleger aller Voraussicht nach, mit einer Rückzahlung in Höhe von 10-30% der erlittene Verluste rechnen, erklärt Rechtsanwalt Cocron, von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte, die bereits über 600 Anleger gegenüber der EECH vertritt. Voraussetzung für eine solch hohe Insolvenzquote ist jedoch u.a., dass ein Teilbereich des Geschäftsbetriebs der EECH fortgeführt und die festgestellten Vermögenswerte zu den bereits ermittelten Schätzwerten veräußert werden können. Nach den Ausführungen des Insolvenzverwalters ist jedoch frühestens in 12 Monaten mit einer ersten Auszahlung an die Gläubiger zu rechnen.
Im Rahmen der Versammlung wurde sodann ein aus fünf Personen bestehender Gläubigerausschuss gewählt, der sich aus drei Rechtsanwälten, einem Mitarbeiter des Hamburger Finanzamts und einem Anleger der EECH zusammensetzt. Neben Herrn Rechtsanwalt Andreas Eickhoff von der ebenfalls im Bereich des Kapitalanlagerechts spezialisierten Kanzlei Resch-Rechtsanwälte aus Berlin wurden Rechtsanwalt István Cocron, von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte mit Sitz in München und Berlin sowie Rechtsanwalt Matthias Gröpper aus Hamburg einstimmig in den Gläubigerausschuss gewählt.
Aufgabe des Gläubigerausschusses ist die Unterstützung und Überwachung des Insolvenzverwalters. „Aufgrund der Vielzahl der von uns vertretenen Anleger und der sich daraus ergebenden Informationsdichte und der bereits mehrjährigen Erfahrung mit der Fallgruppe „EECH“ sind wir überzeugt, den Insolvenzverwalter bei der Ermittlung und Sicherung weiterer Vermögenswerte der EECH tatkräftig unterstützen zu können“, erklärt Rechtsanwalt István Cocron, weiter.
Der Gläubigerausschuss wird sich voraussichtlich noch im August dieses Jahres zu einem ersten Treffen zusammenfinden, um die weiteren Maßnahmen zur Sicherung der Ansprüche der Gläubiger zu besprechen.
Aufgrund des zwischenzeitlich eröffneten Insolvenzverfahrens über das Vermögen des ehemaligen Vorstands der EECH, Herrn Tarik Ersin Yoleri, sind die bis jetzt seitens der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte durchgeführten über 250 Klage- und Arrestverfahren vorläufig unterbrochen. Derzeit wird geprüft, ob die bereits anhängigen Klagen gegen weitere Verantwortliche der EECH AG erweitert werden, um den Anlegern neben dem Insolvenzverfahren die Möglichkeit zu geben, 100% der erlittenen Verluste erstattet zu bekommen. Aufgrund der bereits vorliegenden ersten Urteile gegen Herrn Yoleri, gehen wir davon aus, dass gute Chancen bestehen, auch weitere Verantwortliche der EECH in die persönliche Haftung nehmen zu können.
Wie bereits der Presse zu entnehmen ist, werden auch seitens der zuständigen Staatsanwaltschaft Hamburg bereits umfassende Ermittlungen gegen die Verantwortlichen der EECH geführt. „Sollten diese Ermittlungen in einer Verurteilung der Verantwortlichen münden, sehen wir darin zusätzliche Argumente für Schadenersatzansprüche“, so Rechtsanwalt Cocron.
Sollten die Ansprüche gegen die Verantwortlichen der EECH AG gerichtlich erfolgreich durchgesetzt werden können, haften diese für die Ihnen zustehenden Schadenersatzansprüche persönlich mit ihrem gesamten Privatvermögen. Anleger sollten neben der Anmeldung ihrer Forderungen im Insolvenzverfahren daher auch diese Haftungsansprüche unbedingt prüfen lassen.

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