(openPR) Das Insolvenzgericht des Amtsgerichts Hamburg hat am 01.05.2008 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der EECH Energy Consult Holding AG eröffnet. Betroffenen Anlegern ist zu empfehlen, die ihnen nach Rechtsprechung des OLG Hamburg zustehenden Schadensersatzansprüche beim zuständigen Insolvenzverwalter anmelden zu lassen. Nachdem das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg am 17. März ein Urteil des Landgerichts Hamburg bestätigt hatte, in dem Anleger der EECH AG ihre Verträge kündigen durften, weil die Firma ihr Geld zweckwidrig verwendet hat, überraschte die Insolvenz nicht. Aufgrund der Insolvenz müssen alle Anleger der „Anleihe Solar“ und der „Anleihe Frankreich“ ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Das Geschäftsmodell der EECH war von Anfang an auf wackligen Füßen gestanden. Bemerkenswert sind dabei die Aussagen der EECH über das Geschäftsmodell. Nicht aus dem Stromerlös sei die Rendite zu erzielen gewesen, sondern aus einem Verkauf der Anlage nach längerer Laufzeit. Unklar bleibt hier, wie die EECH die hohen ertragsunabhängigen Zinsen für die Unternehmensanleihen an die Anleger auszahlen wollte. Diese sollten offenbar aus anderen Neuemissionen oder anderen Verkaufserlösen bestritten werden. Das kommt uns sehr bekannt vor. Angesichts immer deutlicher werdender Unwägbarkeiten bei der Mittelverwendung sollte auch über Haftungsansprüche gegen den Vorstand der EECH diskutiert werden. Wenn dieses Konzept bereits in dieser Form bei Einwerbung der Anleger geplant und durchgeführt wurde, kommen nicht unerhebliche Versäumnisse des Vorstandes in Betracht. Hier laufen bereits erste Musterverfahren. Die Anleger hoffen hier auf eine fruchtbare Arbeit der ermittelnden Staatsanwaltschaft bei den Ermittlungen gegen die Verantwortlichen der EECH.









