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EECH AG - BSZ® e.V.-Vertrauensanwälte bereiten erste Klagen gegen den Vorstand vor

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(openPR) BSZ® e.V.-Vertrauensanwälte konnten als erste Urteile gegen die EECH AG erstreiten.
BSZ® e.V.-Vertrauensanwälte bereiten nun als erste Klagen gegen den Vorstand vor!

Die EECH Energy Consult Holding AG ist insolvent! Anleger werden in einiger Zeit ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden können und nach Abschluss des Insolvenzverfahrens die Insolvenzquote ausbezahlt bekommen. Das Insolvenzverfahren wird voraussichtlich längere Zeit, unter Umständen Jahre, in Anspruch nehmen. Wie hoch die zu erwartende Insolvenzquote ausfallen wird, darüber ist zur Zeit keine seriöse Angabe möglich, vergleichbare Insolvenzen im Anlagebereich zeigen aber, dass voraussichtlich nur ein Teil des Geldes, wenn nicht sogar nur ein Bruchteil, über das Insolvenzverfahren allein an die Anleger zurückgeführt werden kann.



Umso wichtiger ist es für Anleger, die einen Großteil ihres Schadens ersetzt bekommen wollen, mögliche Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen zu prüfen. Die BSZ® e.V.-Vertrauensanwälte können im Massenschadenfall EECH AG auf einen reichhaltigen Erfahrungsschatz zurückgreifen. Als erster Kanzlei in Deutschland gelang es der BSZ® e.V.-Vertrauenskanzlei CLLB, in von BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Istvan Cocron vor dem Landgericht Hamburg geführten Verfahren vor der Insolvenz der EECH Energy Consult Holding AG in über 100 Fällen Urteile auf Rückabwicklung gegen die EECH AG zu erstreiten, wenigstens für einen Teil der Anleger konnte noch erfolgreich die Vollstreckung durchgeführt werden.

Das Landgericht Hamburg bejahte dabei in den über 100 von Herrn Rechtsanwalt Cocron geführten Verfahren einen eindeutigen Rückzahlungsanspruch der Anleger. Nach der Insolvenz sind Klagen gegen die EECH AG selbst sinnlos, da diese nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht mehr vollstreckt werden können –aber:
Es ist möglich, im Wege der deliktischen Haftung die Verantwortlichen der EECH AG in Anspruch zu nehmen, hierbei ist vor allem an eine Haftung des Vorstands der EECH AG zu denken. „Wir können dabei aus den bisher geführten Verfahren auf einen reichhaltigen Erfahrungsschatz zurück greifen, der uns entscheidend dabei hilft, Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen der EECH Energy Consult Holding vorzubereiten,“ so Rechtsanwalt Istvan Cocron von CLLB Rechtsanwälte. „Wir sehen einige Ansatzpunkte, um Schadensersatzklagen gegen den Vorstand der EECH Energy Consult Holding AG für die Geschädigten zu begründen,“ so Rechtsanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von Rohde & Späth Rechtsanwälte.

Auch die seit einiger Zeit begonnenen staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen wegen des Verdachts des Kapitalanlagebetrugs legen den Verdacht nahe, dass deliktische Ansprüche durchgesetzt gegenüber dem Vorstand durchgeführt werden können. Die BSZ® e.V.-Vertrauensanwälte wollen somit den Geschädigten die Möglichkeit geben, umgehend ihre Schadensersatzansprüche gegen den Vorstand gelten zu machen. Erste Klagen gegen den Vorstand der EECH Energy Consult Holding werden daher demnächst von den BSZ® e.V.-Vertrauensanwälten vorbereitet werden. Hierbei sollten Geschädigte immer das Prioritätsprinzip berücksichtigen, das heißt, wer als erster einen vollstreckbaren Titel in den Händen hält, kann auch als erster vollstrecken. Wenn das Vermögen der Verantwortlichen aufgebraucht ist, kann leider nicht mehr erfolgreich vollstreckt werden. Aus diesem Grund könnte eine frühzeitige Klage durchaus sinnvoll sein, um im Erfolgsfall möglichst umgehend die Vollstreckung einleiten zu können.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „EECH" anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165

Dieser Text gibt den Beitrag vom 15.04.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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