(openPR) Über das Vermögen der EECH Group AG ist mit Beschluss des Amtsgerichts Hamburg vom 01.06.2008 nun das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Burckhardt Reimer, Hamburg, bestellt.
Zugleich hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 02.06.2008 mitgeteilt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt. In der für den 26.08.2008 angesetzten Gläubigerversammlung wird es daher unter anderem darum gehen, ob das Verfahren mangels Masse eingestellt wird. Es steht also zu befürchten, dass die Gläubiger der EECH Group AG leer ausgehen. „Anleger der EECH AG sollten ihre Interessen bündeln und einheitlich wahrnehmen lassen“, so Rechtsanwalt Jochen Resch. „Sonst bestimmen die übrigen Gläubiger das Geschehen.“
Ansprüche gegen die EECH Group AG müssen bis zum 08.08.2008 beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Anleger sollten prüfen lassen, welche Ansprüche geltend zu machen sind. Neben der Geltendmachung der durch die EECH Group AG begebenen Schuldverschreibungen kommt auch eine Geltendmachung von aufgelaufenen Zinsen in Betracht.






