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EECH AG – LG Hamburg verurteilt EECH AG zur Zahlung von weiteren € 248.000,00

(openPR) München/Hamburg, 06.03.2008 – Das Landgericht Hamburg gab in 17 weiteren von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte betreuten Verfahren den Anlegerklagen statt. Die EECH AG wurde zur vorzeitigen Rückzahlung der Inhaberteilschuldverschreibungen sowie zur Übernahme der Verfahrenskosten verurteilt.

Wie die Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte (cllb.de) bereits mehrfach berichtete, können Anleger der EECH Energy Consult Holding AG (EECH) nach Auffassung des zuständigen Landgerichts Hamburg die sofortige Rückzahlung ihrer Inhaberschuldverschreibungen verlangen. Betroffen sind die „Solaranleihe“ mit einer Laufzeit bis zum 15.11.2010 und einer Verzinsung in Höhe von 8,25% p.a. sowie die Anleihe „Windkraft Frankreich“, mit einer Laufzeit bis August 2008.

Mit 16 Urteilen von 08.10.2007 wurde die Rechtsauffassung der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte erstmals gerichtlich bestätigt. Am 15.10.2007 folgten weitere Urteile, mit denen die EECH AG zur Zahlung eines Betrags in Höhe von € 910.000,00 verurteilt wurde.

Am heutigen Donnerstag, den 06.03.2008 konnte die Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte aus München/Berlin einen weiteren Erfolg für die von ihr vertretenen Anleger erreichen:

Das LG Hamburg sprach in 17 Klageverfahren den Anlegern einen sofort fälligen Rückzahlungsanspruch in Höhe von € 248.000,00 zu. Darüber hinaus wurde die EECH AG verurteilt, die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Die Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte, die bereits mehr als 525 Anleger der EECH vertritt, sprach für ihre Mandanten die Kündigung der Inhaberteilschuldverschreibungen aus und forderte die sofortige Rückzahlung. Nachdem sich die EECH AG außergerichtlich nicht auf eine sofortige Rückzahlung eingelassen hatte, wurde für zahlreiche Anleger Klage beim Landgericht Hamburg eingereicht. Derzeit sind noch über 200 Klageverfahren gegen die EECH AG vor dem LG Hamburg anhängig.

Die Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte konnte für ihre Mandanten in Sachen „EECH“ bisher einen Gesamtbetrag in Höhe von über € 1.558.000,00 erfolgreichen titulieren. Die nun verkündeten Urteile haben die Rechtsauffassung der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vollumfänglich bestätigt, wonach Anleihengläubiger der EECH ihre Anleihen vorzeitig kündigen können. Für Freitag, den 14.02.2008 sind weitere Urteile angekündigt.

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