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Rechtssicherheit bei der Erbringung von Rechtsdienstleistungen

25.07.200810:10 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) (Freiburg, 25. Juli 2008) – Mit dem am 01.07.2008 in Kraft getretenen Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen (RDG) wird der Rechtsberatungsmarkt in Deutschland auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt. Während die Vertretung vor Gericht und auch die umfassende außergerichtliche Rechtsberatung weiterhin den Rechtsanwälten vorbehalten bleibt, sieht das Gesetz Öffnungen für Nichtanwälte vor, die für viele Branchen ein erhebliches Marktpotenzial bergen. Mit dem im Juli 2008 im Memento Verlag erscheinenden Buch „Rechtsdienstleistungen“ von Joachim Otting wird dieses Gesetz eingehend beleuchtet.

Die rechts- und wirtschaftspolitisch wichtigste Vorschrift des neuen Gesetzes ist die Befugnis zur Erbringung von Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit, wenn diese als Nebenleistung zum Berufs- oder Tätigkeitsbild gehören. Hier liegt ein Schwerpunkt der Darstellung: Inwieweit dürfen z.B. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Kfz-Werkstätten, Immobilienverwalter, Finanzdienstleister, Fördermittelberater oder Architekten als Nebenleistung zu ihrer Haupttätigkeit Rechtsdienstleistungen erbringen und wo liegen jeweils die Grenzen?

Zusätzlich behandelt das Buch Rechtsdienstleistungen durch Körperschaften und Verbände (Banken, Versicherungen und Vereine), öffentliche Stellen (staatliche Behörden, Schuldnerberatungen, Verbraucherzentralen) und registrierte Personen (Inkassounternehmen, Rentenberater). Die Befugnis zur Erbringung von unentgeltlichen Rechtsdienstleistungen wird ebenso dargestellt wie gerichtliche Rechtsdienstleistungen durch Nichtanwälte.


Joachim Otting, Rechtsdienstleistungen
Neue Märkte für Nichtanwälte durch das RDG
Mit einem Vorwort von Dr. Michael Kleine-Cosack
Neuerscheinung Juli 2008, 280 Seiten, Hardcover
ISBN 978-3-939099-30-7
39,- €

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