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Medizinethik im Aufwind - Die BÄK zwischen ethischer Selbstreflexion und gewünschten Wertedebatten?

28.04.200811:44 UhrGesundheit & Medizin
Bild: Medizinethik im Aufwind - Die BÄK zwischen ethischer Selbstreflexion und gewünschten Wertedebatten?
Das kritische Internetportal zum Medizin-, Pflege- und Gerontopsychiatrierecht - Lutz Barth
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(openPR) Die Debatte um die Reichweite von Patientenverfügungen ist innerhalb der Ärzteschaft auch gegenwärtig noch nicht intensiv geführt worden, da droht schon ein weiterer revitalisierter Kulturkampf um die Würde des Menschen bei der Frage nach der Spätinterruptio (und wohl auch des Fetozids). Nach einer gemeinsamen Pressemitteilung der Bundesärztekammer und der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. begrüßt die Ärzteschaft den neuen Vorstoß zur Vermeidung von Schwangerschaftsabbrüchen aus medizinischer Indikation (Quelle: BÄK – Homepage, Mitteilung v. 25.04.08).



Nach einem gemeinsamen Gespräch mit der Spitze der CDU/CSU sei eine Lösung in Sicht und es scheint, dass die berufsständische Institution sich auch in dieser Frage entsprechend Gehör verschafft hat. Das Thema ist zugegebenermaßen höchst brisant und bedarf der behutsamen Diskussion. Der Wunsch des Präsidenten der BÄK, wonach im Zweifel der seinerzeitige Kompromiss bei der konzeptionellen Grundsatzentscheidung im Zuge der Reform von 1995 unangetastet bleiben möge, wird voraussichtlich nicht erfüllt werden. Vielmehr das Gegenteil besteht zu befürchten an, denn in unserem säkularen Verfassungsstaat sind wir mehr denn je von einer an sich gebotenen säkularen Ethik weit entfernt und Grundsatzdebatten sind daher unvermeidlich. Während die Parteien, die das „C“ in sich tragen, aus Respekt vor den Kirchen zunächst davon Abstand genommen haben, ihren Alternativentwurf zum Patientenverfügungsgesetz einzubringen, scheint dies mit Blick auf einen Gesetzesvorstoß zur Vermeidung von Schwangerschaftsabbrüchen aus medizinischer Indikation nicht der Fall zu sein, hoffen doch alle Beteiligten gerade hier auf einen Konsens mit den Kirchen.

Mit dieser neu aufkommenden Debatte scheint es aber wohl nicht getan zu sein. Nur zwei Tage vor dieser Pressemitteilung hat Dr. Cornelia Goesmann, Vizepräsidentin der Bundesärztekammer, anlässlich der Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Thema Schönheitsoperationen unter dem 23.04.08 verkündet, dass dem Schönheitswahn endlich ein Ende zu bereiten ist: „Dem unerträglichen Medienhype um den Schönheitskult müssen wir eine nachhaltige Wertediskussion entgegensetzen. Wir müssen das Selbstwertgefühl gerade der Jugendlichen stärken; wir brauchen aber auch einen vernünftigen ordnungspolitischen Rahmen“, so die Vizepräsidentin der BÄK.

Die Kammern scheinen also derzeit bemüht zu sein, in wesentlichen Fragen ethische Debatten führen zu wollen. Da kommt es auch nicht von ungefähr, dass jüngst Med Kompakt – der medizinethische Informationsdienst – aufgelegt wird – eine Zeitschrift, die federführend von dem Redakteur H.-J. Fresse verantwortet wird, zugleich auch Mitarbeiter bei der Pressestelle bei der BÄK.
Das verstärkte Engagement der Ärzteschaft, über ihr intraprofessionelles Verständnis hinaus sich an allgemeinen ethischen Grundsatzdebatten zu beteiligen, ist nachhaltig zu begrüßen. In diesem Kontext wird aber freilich anzumahnen sein, dass insbesondere die Funktionärsvertreter sich nicht einer fundierten Diskussion verschließen mögen, in dem diese zum einen ihre Basis ausblenden und zum anderen den ehrwürdigen Geist des Hippokrates sozusagen reanimieren, um damit gleichsam über die verfasste Ärzteschaft hinaus ein gesamtes Staatsvolk „beseelen“ zu wollen. So wie für die Ärzteschaft ist freilich auch der Bürger nicht verpflichtet, dass Erbe des Hippokrates anzutreten, so wie es zu betonen gibt, dass das christliche Menschenbild nur eines von vielen ist.

In den kommenden Wertedebatten wird man/frau sich daran gewöhnen müssen, die „Offenbarungsquellen“ näher darzulegen und ich hoffe, dass die Verfassungsinterpretation nicht vollständig mit der Philosophie gleichgesetzt wird. Hippokrates, eine transzendente „höhere Macht“ oder auch ein Kant helfen hier nicht wirklich weiter, wie eindrucksvoll die noch nicht abgeschlossene Debatte um den Grund und die Grenzen der Patientenverfügung und ggf. die ärztliche Assistenz bei einem freiverantwortlichen Suizid dokumentiert.

Lutz Barth

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