(openPR) Freie Berufe kritisieren Entwurf des Erbschaftssteuergesetzes
Im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages wurde am gestrigen Mittwoch, dem 05. März, über die Reform der Erbschaftssteuer beraten. Dazu äußert sich der Landesverband der Freien Berufe (LFB) Sachsen. LFB-Präsident Hans-Joachim Kraatz sagte in Dresden: „Der Gesetzentwurf in seiner bisherigen Fassung ignoriert die Belange der Freien Berufe vollständig. Der Fiskus will zwar über die neu geregelte Erbschaftssteuer mitverdienen, beim so genannten Abschmelzmodell fallen die Angehörigen der Freien Berufe aber durchs Entlastungsraster.“
In den meisten Freien Berufen ist es rechtlich nicht möglich, als Erbe eine selbstständige Existenz fortzuführen, da hierzu in der Regel personengebundene Vorqualifikationen sowie Zulassungen notwendig sind. „Um eine Arztpraxis oder eine Anwaltskanzlei fortzuführen, müssen die Erben eben eine entsprechende Ausbildung und Zulassung als Mediziner oder Jurist vorweisen, sonst sind der Fortbestand der Kanzlei oder Praxis und damit auch der dazugehörigen Ausbildungs- und Arbeitsplätze bedroht“, so Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Kraatz weiter. In diesem Fall schlägt die Erbschaftssteuer bei den Erben von Angehörigen der Freien Berufe vollumfänglich zu Buche und wird fällig.
„Die Erben werden zum Verkauf gezwungen. So kann aber der positive Effekt des Abschmelzmodells nicht zur Wirkung kommen. Wenn kein Käufer gefunden wird, werden die Erben von Freiberuflern gegenüber anderen Berufsgruppen erheblich diskriminiert und müssen finanzielle Nachteile in Kauf nehmen.“
Es wartet noch ein weiterer Fallstrick auf die Freiberufler. Laut vorliegendem Diskussionsentwurf einer Durchführungsverordnung kann der gemeine Wert im vereinfachten Ertragswertverfahren ermittelt werden. Dies aber ist für die Freien Berufe schlichtweg nicht anwendbar. Bestimmt doch der Inhaber fachlich und persönlich die Qualität seiner Praxis und damit auch ihren Wert. Stirbt er, vermindert sich der Wert massiv oder wird komplett vernichtet. „Durch die hohe Bindung an die Person ist der faktische Wert eines Büros, einer Praxis oder einer Kanzlei nur schwer zu ermitteln. Und damit werden auf die Erben von Freiberuflern auch noch hohe Kosten für notwendige Gutachten zukommen“, erklärt Herr Kraatz abschließend.


