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Reformansatz zur Rundfunkgebühr ist bürgernah

(openPR) Schleswig-Holsteins Freiberufler-Präsident Hans-Peter Küchenmeister hat sich erfreut über das Ergebnis des vorgestellten Gutachtens des Verfassungsrechtlers Professor Dr. Paul Kirchhof zur Reform der Rundfunkgebühren gezeigt. Der frühere Richter am Bundesverfassungsgericht plädiert dafür, die bisherige GEZ-Gebühr durch eine pauschale Haushaltsabgabe zu ersetzen, die unabhängig von den verfügbaren Empfangsgeräten ist. Ein Wechsel zu einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe sei zeitgemäß. Die jetzige GEZ-Gebühr sei überholt und rechtsstaatlich bedenklich.
Küchenmeister erklärte: „Die Gefahr eines weiteren Akzeptanzverlustes des heutigen gerätebezogenen Modells werde gebannt. Der öffentlichrechtliche Rundfunk bekommt eine neue, tragfähige Finanzierungsbasis". Eine Haushaltsgebühr bedeutet nach den Worten des Freiberuflerpräsidenten eine Vereinfachung für die Bürger und Unternehmen. Statt des bisherigen Gerätebezugs soll künftig pro Wohnung nur noch ein Beitrag zu leisten sein. Schneider: „Wir müssen unsere Entscheidung vom Bürgerinteresse leiten lassen."
GEZ-Tätigkeiten sollen soweit möglich abgebaut werden. Küchenmeister: „An der Haustür soll künftig mit der vielfach kritisierten Ausfragerei Schluss sein." Für die Unternehmen soll die Erhebung erleichtert werden, in der Höhe gestaffelt nach Leistungsfähigkeit. Dabei geht es um nur rund 6 Prozent des Betrages.
Als wichtigen Punkt für die Akzeptanz einer neuen Regelung bezeichnete es der Präsident der Freien Berufe, dass die Höhe der Rundfunkgebühr möglichst stabil bleibt. Küchenmeister: „Ich appelliere aber schon jetzt an die Anstalten, maßvolle Bedarfsanmeldungen vorzunehmen. In allen Bereichen ist Sparen angesagt. Die Anstalten sollten die notwendige Gebührenstabilität durch Rationalisierungspotenziale und Prioritätensetzung sichern."

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