(openPR) Pressemitteilung (lokal, NRW)
Menschen für Tierrechte –
Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.
Datum: 26.02.2008
NRW gibt den Kormoran zum Abschuss frei
Der Ausschuss für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landtags Nordrhein-Westfalen berät am Mittwoch, den 27.Februar 2008, die sogenannte Kormoran-Verordnung. Diese will die Landesregierung noch weiter verschärfen und somit einen umfassenden Abschuss des besonders geschützten* Vogels ermöglichen. Für den Bundesverband Menschen für Tierrechte ist das Vorhaben skandalös. Der Verband befürchtet darüber hinaus eine ideologische Ausrichtung der Jagdpolitik in NRW, die letztendlich die Bejagung weiterer geschützter Tierarten zum Ziel haben könnte.
Seine Ernährungsgewohnheiten brachten den Kormoran Mitte des 20. Jahrhunderts an den Rand der Ausrottung, denn die Fischereiwirtschaft sah ihn als Konkurrenten und bejagte den Wasservogel gnadenlos. Sein Überleben verdankt der Kormoran einer massiven, EU-weiten Unterschutzstellung. Mittlerweile haben sich die Bestände erholt, mit bedeutenden Wachstumsraten wird nicht gerechnet. Aus diesem Grund erachtet auch die Bundsregierung das Töten der Kormorane als nicht erforderlich und lehnt es als ethisch nicht vertretbar ab**.
Anders sieht es die Landesregierung Nordrhein-Westfalen. Sie ermöglichte mit der sogenannten Kormoran-Verordnung vom Mai 2006 die Wiederaufnahme der Jagd und plant nun bereits – nach gerade einmal gut einjähriger Erfahrung mit der Verordnung – eine Verschärfung, die es ermöglicht, ganzjährig und auch innerhalb von Schutzgebieten Jagd auf den Wasservogel zu machen. Als Grund gibt die Landesregierung eine Gefährdung der Fischbestände an, ein Nachweis liegt jedoch nicht vor. Sowohl Bundesregierung, Nachbarstaaten, Tier- und Naturschutz-verbände sowie die anderen Bundesländer bewerten dies anders. Und somit steht NRW auch im bundesweiten Ländervergleich mit der schärfsten Verordnung allein da.
Der Bundesverband Menschen für Tierrechte fordert zusammen mit weiteren Tier- und Naturschutzverbänden, die geplante Verschärfung zu verwerfen, die Kormoran-Verordnung zu überprüfen und den Abschuss grundsätzlich zu untersagen. Zudem ist zu prüfen, ob nicht auch bei Kormoranen eine Geburtenkontrolle durch Gelegeaustausch erfolgen kann, wie dies bereits erfolgreich zur Bestandsregulation bei Stadttauben praktiziert wird.
* Der Kormoran gilt nach der europäischen Vogelschutzrichtlinie und nach dem Bundesnaturschutzgesetz als bundesweit besonders geschützte Art.
** BT-Drucksache 16/1017










