(openPR) Die umstrittene nordrhein-westfälische Kormoran-Verordnung läuft Ende März aus. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte, der sich gegen die Verordnung engagiert hatte, begrüßt die Entscheidung des Umweltministeriums, die Jagd auf den Kormoran – den Vogel des Jahres 2010 – zu beenden.
Gute Nachrichten für den Kormoran in NRW. Mit dem Auslaufen der Verordnung und dem begleitenden Erlass darf der Wasservogel ab 1. April 2010 nicht mehr geschossen werden. Es werden dann auch keine Ausnahmegenehmigung zum Abschuss von Kormoranen in Naturschutzgebieten mehr erteilt.
Die schwarz-gelbe Landesregierung hatte im Mai 2006 mit der Verordnung die Wiederaufnahme der Jagd auf den nach dem Bundesnaturschutzgesetz geschützten Wasservogel ermöglicht und 2008 durch einen Erlass verschärft. Dieser ließ die ganzjährige Jagd selbst innerhalb von Schutzgebieten zu, obwohl das Hauptargument der Jagd-Befürworter, eine Gefährdung der Fischbestände, nicht nachgewiesen werden konnte.
Dr. Kurt Simons, Vorsitzender des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte, stellt heraus: „Wir sind erleichtert, dass diese skandalöse Verordnung endlich ausläuft. Offensichtlich hat die Landesregierung eingesehen, dass der Abschuss der Wasservögel nicht nur tierschutzwidrig ist, sondern jeglichen wildbiologischen und ökologischen Erkenntnissen widersprach. Es drängt sich der Verdacht auf, dass hier allein dem Wunsch der Lobbyisten aus Fischereiwirtschaft und Anglerverbänden entsprochen worden war.“
Verordnung und Erlass hatten zu stark ansteigenden Abschusszahlen und sinkendem Bestand geführt. Im Winterhalbjahr 2006/2007 waren mit 2 300 Kormoranen ein Drittel des gesamten Winterbestandes in NRW geschossen worden. Im Jahr 2009 war der Bestand der Brutpaare mit 836 Paaren auf den Bestand von 2003 gesunken.
Der Bundesverband fordert nun, zu überprüfen, wie die Fische durch eine Renaturierung der Fließgewässer und einer naturnahen Gestaltung von Fischteichen geschützt werden können. Zudem sei zu eruieren, ob perspektivisch nicht auch bei Kormoranen eine Geburtenkontrolle durch Gelegeaustausch erfolgen kann, wie dies bereits erfolgreich zur Bestandsregulierung bei Stadttauben praktiziert wird.
Seine Ernährungsgewohnheiten brachten den Kormoran bereits Mitte des 20. Jahrhunderts an den Rand der Ausrottung, denn die Fischereiwirtschaft sah ihn als Konkurrenten und bejagte den Wasservogel gnadenlos. Sein Überleben verdankt der Kormoran nur einer massiven, EU-weiten Unterschutzstellung.






