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Unbeugsam: NRW gibt den Kormoran zum Abschuss frei

13.03.200811:13 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Trotz Gegenanträgen von SPD und Grünen bestätigte die NRW-Landesregierung in der gestrigen Sitzung des Landtages ihre Haltung zur umstrittenen Kormoran-Verordnung. Für den Bundesverband Menschen für Tierrechte ist die Verordnung skandalös. Denn nach dem Willen von CDU und FDP darf der geschützte Wasservogel nun ganzjährig und auch innerhalb von Schutzgebieten gejagt werden.

Die sogenannte Kormoran-Verordnung sorgte gestern für hitzige Debatten im NRW-Landtag. In Kombination mit einem kürzlich ergangenen Erlass ermöglicht die Verordnung der Landesregierung vom Mai 2006 die ganzjährige Wiederaufnahme der Jagd auf den geschützten Wasservogel*, selbst innerhalb von Schutzgebieten. Die Gegenanträge der Oppositionsparteien SPD und Bündnis90/Die Grünen lehnte die Landesregierung gestern ab.

Als Begründung nennt die Landesregierung eine Gefährdung der Fischbestände. „Ein vorgeschobenes Argument, denn bisher konnte kein Nachweis dieser Gefährdung erbracht werden“, betont Dr. Kurt Simons, Vorsitzender des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte. Hingegen wird die oft genannte Fischart Äsche vor allem durch den naturfernen Ausbau der Fließgewässer bedroht. Auch die Bundesregierung, Nachbarstaaten sowie die anderen Bundesländer teilen die Argumente der Landesregierung nicht, und so steht NRW mit seiner bundesweit schärfsten Verordnung allein da.

Der Bundesverband Menschen für Tierrechte fordert, die Verschärfung zurückzunehmen, die Kormoran-Verordnung zu überprüfen und den Abschuss zu untersagen. Zudem sei zu prüfen, ob nicht auch bei Kormoranen eine Geburtenkontrolle durch Gelegeaustausch erfolgen kann, wie dies bereits erfolgreich zur Bestandsregulierung bei Stadttauben praktiziert wird.

Seine Ernährungsgewohnheiten brachten den Kormoran bereits Mitte des 20. Jahrhunderts an den Rand der Ausrottung, denn die Fischereiwirtschaft sah ihn als Konkurrenten und bejagte den Wasservogel gnadenlos. Sein Überleben verdankt der Kormoran einer massiven, EU-weiten Unterschutzstellung. Mittlerweile haben sich die Bestände erholt, mit bedeutenden Wachstumsraten wird nicht gerechnet. Aus diesem Grund erachtet auch die Bundsregierung das Töten der Kormorane als nicht erforderlich und lehnt es als ethisch nicht vertretbar ab**.

* Der Kormoran gilt nach der europäischen Vogelschutzrichtlinie und nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) als bundesweit besonders geschützte Art.
** BT-Drucksache 16/1017

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