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Jugendstrafrecht - Jugendkriminalität & kriminelle Jugendliche

14.01.200817:34 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Jugendstrafrecht - Jugendkriminalität & kriminelle Jugendliche
Rechtsanwalt Thomas M. Amann
Rechtsanwalt Thomas M. Amann

(openPR) „Kuschelkurs“ für jugendliche Straftäter? Diese Diskussion beschäftigt zur Zeit die Gemüter. Auch wenn eine Verschärfung des Jugendstrafrechts durch den Gesetzgeber nicht (so schnell) kommt, haben jugendliche Straftäter momentan durch die gegenwärtige öffentliche Debatte seitens der Justiz mit einer deutlich härteren Gangart und seitens der Medien mit einer verstärkten Aufmerksamkeit zu rechnen.

Ziel des gegenwärtigen Jugendstrafrechts in Deutschland ist, auf den Jugendlichen so einzuwirken, dass er die Verwerflichkeit seiner Tat einsieht und nicht wieder straffällig wird. Hierzu werden für strafmündige Jugendliche von 14 bis 18 und je nach Einzelfall für Heranwachsende von 18 bis 21 Jahren Jahren die Regeln des Strafgesetzbuches für Erwachsene (StGB) und der Strafprozessordnung (StPO) durch das Jugendgerichtsgesetz (JGG) entsprechend ergänzt und abgewandelt.

Die Strafen reichen von (leichten) Weisungen bis zu mehrfähriger Haft. So kann das Gericht beispielsweise verfügen, dass der Jugendliche bei einer bestimmten Familie oder in einem Heim zu wohnen, sich beim Opfer zu entschuldigen oder Arbeitsstunden zu leisten hat.

Eine weitaus härtere Sanktion stellt der Jugendarrest dar, den der Straftäter bis maximal vier Wochen in einer dafür vorgesehenen Anstalt verbüßen muss. Bei schweren Straftaten oder bei Wiederholungstätern kann eine Haftstrafe von bis zu 10 Jahren verhängt werden, die in einer Jugendhaftanstalt zu verbüßen ist.

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