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Der gläserne Bürger im UniWagnis und HIS System der Versicherer

14.12.200715:27 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Der gläserne Bürger im UniWagnis und HIS System der Versicherer
Rechtsanwalt Jan Bartholl aus Münster berät zu Fragen des Verbraucherrechts. Informationen unter www.ra-janbartholl.de Ihre Münster Anwalt
Rechtsanwalt Jan Bartholl aus Münster berät zu Fragen des Verbraucherrechts. Informationen unter www.ra-janbartholl.de Ihre Münster Anwalt

(openPR) Berlin, 13.12.2007 - Der Verbraucher entscheidet sich, eine Rechtsschutzversicherung, eine Gebäude- oder reine Haftpflichtversicherung, eine Feuerversicherung oder eine Versicherung aus dem Bereich Transport, Kraftfahrt oder Unfall abzuschließen. Die Antragsformulare hat er gewissenhaft ausgefüllt. Wer genau gelesen hat, dem wird aufgefallen sein, dass er schon mit dem Antrag, und sei es nur ein Probeantrag, schriftlich eingewilligt hat, dass der Versicherer seine Daten an die Uniwagnis oder HIS Zentraldatei weitergibt.



Das Hinweis- und Informationssystem (HIS) der Versicherungen ist ein vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft geführtes Datensammelsystem. Die Versicherer nennen die gemeinsame Warn- und Hinweisdatei 'UniWagnis'. Durch den Antrag haben Sie schriftlich in die Datenweitergabe und Datenverarbeitung eingewilligt. Ihre Daten sind für alle teilnehmenden Versicherer verfügbar. Die Vermerke speichern auffällige Kunden, Negativmerkmale oder Hinweise auf Besonderheiten der Versicherten. Das UniWagnis-System ist wie die "Schufa der Versicherer".

Über den Umfang und die Folgen der Datenerhebung sind sich die wenigsten Verbraucher bewusst. Sie haben auch keine andere Möglichkeit als der Einwilligung "freiwillig" zuzustimmen. Denn kein Versicherer bietet Ihnen Versicherungsschutz ohne die Überprüfung durch UniWagnis oder HIS. Die Risikoprüfung und damit die Datenerfassung und -weitergabe ist im Versicherungssystem vorgesehen. Ziel ist es, bestimmte Risikogruppen auszumachen und die als Risiko eingestuften Bürger aus der Versicherungsgemeinschaft auszuschließen.

Wenn Sie als Verbraucher einen Versicherungsvertrag abgeschlossen haben, liegen über Sie und Ihre Person Datensätze vor. Sie wurden als Versicherter nach einem Screening und Signaling in eine bestimmte Risikogruppe eingeordnet. Beim sogenannten Screening lesen die Versicherungen alle verfügbaren Risikofaktoren wie Alter, Geschlecht, Beruf, Einkommen, Branche, Wohnort, Wohnlage, Erwerbsbiographie und Zahlungsgepflogenheiten über den potentiellen Kunden aus und ordnen diese Informationen ein. Das Screening wird in Verbindung mit dem sogenannten Signaling vorgenommen. Beim Signaling leitet die Versicherung Rückschlüsse aus den Angaben und Wünschen der Versicherten her. Um ein solches Profil zu erstellen, greifen die Versicherungen auf das Hinweis- und Informationssystem zurück. In diesem System speichern die Versicherungen viele bei der Prüfung der Angaben zu einem Versicherungsantrag oder im Falle eines Schadens abgefragten Daten. Zu diesem Zweck lassen sich die Versicherungsunternehmen bereits im Versicherungsantrag eine Einwilligung unterzeichnen, die den Austausch von Informationen ermöglicht. Ohne diese Einwilligung haben interessierte Kunden keine Chance auf den Abschluss eines Versicherungsvertrages.

Mit jeder Schadenmeldung im Versicherungsfall und jeder Leistung wird Ihr Datensatz angepasst und neu ausgewertet. Haben Sie eine bestimmte Anzahl negativer Bewertungspunkte erreicht, werden Ihre Daten an den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft weitergeleitet und ausgewertet. Und plötzlich erhalten Sie einen Brief Ihrer Versicherung über eine Prämienerhöhung oder gar die Kündigung der Versicherung, genauer: des Versicherungsvertrages. Ist Ihr Auswertungsergebnis, also Ihr Scorewert, negativ, wird es sehr schwer oder gar unmöglich einen Versicherungsschutz zu erhalten.

Eine Auskunft über die persönlichen Datensätze vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft zu erlangen, ist nahezu unmöglich. Denn der GDV ist gegenüber dem einzelnen Bürger nicht auskunftspflichtig. Zudem werden die Daten im UniWagnis-System verschlüsselt in einem Chiffrierungsordner, dem sog. Codepool, gespeichert. Da die Datensätze nicht im Volltext vorliegend, wäre eine Auskunft über die gespeicherten Daten mangels Übersetzung nicht verständlich. Es gibt jedoch die Möglichkeit, von jedem einzelnen Versicherer über die jeweils übermittelten und gespeicherten Daten Auskunft zu verlangen. Häufig wird Versicherten eine Auskunft über die eingetragenen Daten verweigert oder die Versicherer bestreiten gänzlich von der HIS Zentraldatei zu wissen. Versicherten ist daher zu raten, auf dem Recht auf Auskunft zu bestehen. Wenn Sie mit Ihrer Versicherung Probleme wegen der Datenspeicherung hatten oder ein Antrag auf Versicherungsschutz unerwartet abgelehnt wurde, können Sie sich jederzeit an die Rechtsanwaltskanzlei Bartholl wenden. Wir werden mit Ihnen die Möglichkeiten erörtern und ein gemeinsames Vorgehen prüfen. Rechtsanwalt Jan Bartholl steht Ihnen als persönlicher Ansprechpartner jederzeit zur Verfügung.

Die Kritik am System des UniWagnis bzw. HIS setzt zunächst daran an, dass das System intransparent ist. Außerdem wurden offensichtlich schon Fälle von Verwechslungen bekannt, so dass das System angreifbar und im Hinblick auf die Folgen für den einzelnen Verbraucher und Bürger riskant und gefährlich ist. Die Versicherungen rechtfertigen die Datenerfassung und -speicherung mit dem Hinweis auf Vorbeugungsmaßnahmen gegen Versicherungsbetrug. Die Versicherer sind als gewinnorientierte Unternehmen daran interessiert, möglichst wenige Versicherungsleistungen auszuzahlen, um Gewinn zu erwirtschaften. In der betriebswirtschaftlichen Rechnung tauchen Verbraucher und Versicherte demnach als Riskoposten auf. Es ist nachvollziehbar und im Sinne der Versichertengemeinschaft sinnvoll eine Risikokalkulation vorzunehmen. Es ist zudem verständlich und notwendig gegen Versicherungsmissbrauch und Versicherungsbetrug präventiv vorzugehen. Ob jedoch das UniWagnis-System ein angemessenes Mittel ist, darf bezweifelt werden.

Es tauchen immer wieder Nachrichten und Bericht über großangelegte Betrügereien zum Nachteil der Verischertengemeinschaft und den angeblich als Volkssport betriebenen Versicherungsbetrug auf. Die Kriminalstatistiken stützen diese Behauptungen jedoch nicht. Die Statistiken weisen im Gegenteil drauf hin, dass Versicherungsbetrug nur einen äußerst geringen Anteil aller Betrugsstrafverfahren ausmacht. Auch der Versicherungsmissbrauch ist kein überdurchschnittlich begangenes Delikt.

Die Unsicherheiten und Risiken der UniWagnis- oder HIS-Datei sind systemimmanent. Die Datenerfassung und -verarbeitung und die umfassende Auswertung sind nicht nur rechtlich bedenklich. Im Hinblick auf die im Einzelfall verheerenden Folgen für den Bürger durch ungerechtfertigte Rückschlüsse aus fehlerhaften oder fehlerhaft interpretierten Daten ist das UniWagnis-System in der jetzigen Form für die Versicherten nachteilig.

Achten Sie daher im Schadensfall genauestens auf die von Ihnen mitgeteilten Angaben. Beachten Sie, dass bei jedem Antrag auf Versicherungsschutz und sogar bei einem Probeantrag Ihre Daten übermittelt und gespeichert werden. Lassen Sie in jedem Schadensfall die Einzelheiten von Fachleuten sorgfältig überprüfen. Zudem haben Sie die Möglichkeit, Auskunft über die näheren Umstände einer Schadenbearbeitung oder eines abgelehnten Versicherungsvertrages zu verlangen. Versicherer sind nach dem Bundesdatenschutzgesetz zur Auskunft verpflichtet. Jedem Schaden liegt ein Einzelfall und ein besonderer Versicherungsvertrag zu Grunde. Jeder Schaden stellt sich daher anders dar und die Rechtslage ist genauestens zu prüfen. Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich jederzeit an die Rechtsanwaltskanzlei Bartholl und an Rechtsanwalt Jan Bartholl in Münster wenden.

Rechtsanwalt Jan Bartholl
Münster, Dezember 2007
www.ra-janbartholl.de und aktuelle Informationen
unter www.aktuell.ra-janbartholl.de/Aktuell
E-Mail: info (at) ra-janbartholl.de

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