(openPR) 02.08.2012. Vor den Erfolg haben die Götter den Schweiß gesetzt oder auch vor dem Abschluss von Vorsorgeversicherungen wie Berufsunfähigkeitsversicherung (BU), private Krankenversicherung (PKV) oder Risikolebensversicherung (RLV) liegt die Arbeit. Das heißt im Klartext, die Beantwortung von Risikofragen zum Gesundheitszustand des Versicherungswilligen.
Jürgen Buck, Vorstand der Heilbronn Verbraucherorganisation „Geld und Verbraucher“ und Fachmann für Fragen zu Berufsunfähigkeitsversicherungen, weiß wovon er spricht. „Von der Beantwortung der Gesund-heitsfragen, z. B. zu einer BU, hängt das Zustandekommen des Vertrages ab. Um ein späteres Streiten im Leistungsfall mit der Versicherung zu vermeiden, müssen die Gesundheitsfragen akribisch genau beantwortet werden.“
Aber Vorsicht vor privaten Anfragen bei einem oder mehreren Versicherungsunternehmen zugleich, warnt Jürgen Buck. „Erfolgte die Ablehnung eines Versicherers wird diese mit Angabe des Gesundheitsrisikos oder Vorerkrankungen in der schwarzen Liste (HIS) des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gespeichert.“ Und HIS ist jedem Versicherer zugänglich und diese erfahren so auf einfachste Art von der Ablehnung und deren Gründen. So kann es unter Umständen zu weiteren Ablehnungen in der Zukunft kommen.
Der Fachmann rät daher zu einer anonymen Risikovoranfrage über einen Versicherungsmakler. Wichtig ist, dass auch bei der anonymen Voranfrage alle Fragen zum Gesundheitszustand ordnungs- und wahrheitsgemäß beantwortet werden müssen. Persönliche Angaben wie Name und Anschrift werden nicht bekannt gegeben. Auf diese Weise erfolgen keine negativen Einträge in der „schwarzen Liste“ des GDV und wahrt die Chance auf einen unvoreingenommenen Versicherungsabschluss. Insbesondere dann, wenn sich im Zeitablauf gewisse gesundheitliche Probleme verbschieden. Denn die Versicherer fragen im Antrag nur für einen bestimmten Zeitraum nach.
Weitere Informationen zum Thema stellt die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. auf ihrer Homepage unter www.geldundverbraucher.de, unter der Rubrik „Gratis/Berufsunfähigkeit/Risikoanfrage“ zur Verfügung.









