(openPR) Die Zeitschrift Finanztest der Stiftung Warentest hat in ihrer Juni-Ausgabe wieder einmal verschiedene Berufsunfähigkeitsversicherungen verglichen und eine Anleitung für den Weg zur Police verfasst. Leider eignet sich die empfohlene Vorgehensweise nur für den kerngesunden Musterkunden und könnte für eine Vielzahl von Personen sogar schädlich sein.
Finanztest empfiehlt, dass man zunächst einmal aus den guten und sehr guten Angeboten einer selbst erstellten Ergebnisliste die günstigsten Tarife heraussucht und sich von diesen Versicherern die individuellen Angebote zukommen lässt. Anschließend soll man die Anträge ausfüllen und an die verschiedenen Versicherer schicken. Die Versicherer prüfen dann die Gesundheitsangaben, Angaben zu Hobbys oder möglichen Risikosportarten sowie beruflichen Gefahren und entscheiden dann, zu welchen Konditionen der Antrag angenommen wird. An dieser Stelle kann es eine normale Antragsannahme geben, aber eben auch Risikozuschläge, Leistungsausschlüsse oder sogar eine Ablehnung des Antrages. Gerade bei einem Ausschluss oder einer Ablehnung ergeben sich aber Probleme für den Kunden.
Sofern sich der gesunde Musterkunde anschließend für einen Tarif entschieden hat, solle er die anderen Verträge innerhalb von 30 Tagen schriftlich widerrufen. So wird die Vorgehensweise von den Verbraucherschützern empfohlen.
Diese Vorgehensweise ist allerdings nicht optimal, da Finanztest nicht darstellt, wie die Antragsbewertung der einzelnen Versicherer verläuft. Insbesondere bleibt offen, welche Folgen die vorgenannte Vorgehensweise bringt, wenn ein Vertrag eben auf Grund der Gesundheitsangaben oder Hobbys nicht zu Normalkonditionen angenommen werden kann.
Viele Menschen sind leider nicht kerngesund. Bei einer Antragstellung für eine Berufsunfähigkeitsversicherung wird in der Regel jeder Arztbesuch der letzten Jahre abgefragt und von den Versicherern bewertet. Schummeln hilft auch nicht weiter, da der Versicherer dann im Ernstfall möglicherweise vom Vertrag zurücktreten kann und man umsonst seine Beiträge gezahlt hat. Eine sorgfältige und ehrliche Beantwortung aller Antragsfragen ist daher sehr wichtig.
Eine Vielzahl von kleineren Beschwerden führt bei den strengen Versicherern im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung nämlich regelmäßig zu Leistungsausschlüssen oder sogar Ablehnungen. Besonders bei Behandlungen durch Psychotherapeuten reagieren die Versicherer sehr rigoros und lehnen einen Antrag schnell ab. Wer die von Finanztest empfohlene Vorgehensweise beherzigt, wird bei einer Ablehnung des Antrags in einer zentralen Wagnisdatei gespeichert, auf welche nahezu alle Versicherer zugreifen können.
Eine dort gespeicherte Antragsablehnung hat wiederum zur Folge, dass andere Versicherer später eine Antragsannahme eher verweigern können oder teilweise bestimmte Tarife wie etwa eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung mit vereinfachten Gesundheitsfragen gar nicht mehr abgeschlossen werden können.
Somit verbaut man sich durch diese Vorgehensweise andere Optionen, die eine gute Alternative darstellen, sofern der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich wäre.
Aber selbst wenn es „nur“ um Risikoausschlüsse geht, ist die empfohlene Vorgehensweise mehr als bedenklich. Bei einem einmaligen Hexenschuss gibt es Versicherer, die einen Leistungsausschluss für diverse Wirbelsäulenerkrankungen verlangen, andere Versicherer problemloser damit umgehen oder zumindest fairere Ausschlussklauseln formulieren.
So schließen beispielsweise viele Versicherer eine BU-Rentenzahlung einfach aus, wenn diese durch eine Erkrankung der Wirbelsäule hervorgerufen wird. Andere Versicherer formulieren die Ausschlussklausel kundenfreundlicher. Schädigungen der Wirbelsäule durch einen Unfall, eine Tumorerkrankung oder eine Querschnittslähmung wären trotz des Leistungsausschlusses mitversichert.
Inwieweit man als Versicherungskunde diese Entscheidungen oder Formulierungen bei Leistungsausschlüssen selbst qualitativ bewerten kann, ist überaus kritisch zu sehen. Die Leistungsausschlüsse sind im BU-Leistungsfall entscheidend, ob der Versicherer zahlen muss oder nicht. Diese Überlegungen wurden in der von Finanztest empfohlenen Vorgehensweise leider nicht im Ansatz berücksichtigt. So bleiben etliche Zweifel an der Untersuchung und Empfehlung von Finanztest in der aktuellen Ausgabe.
Um einen sicheren Weg zum Berufsunfähigkeitsschutz einzuschlagen, eignet sich daher die empfohlene Vorgehensweise von Finanztest nicht wirklich. Zu empfehlen ist eher die Durchführung einer Risikovoranfrage bei verschiedenen Gesellschaften durch einen auf die Berufsunfähigkeitsversicherung spezialisierten Versicherungsmakler. Dieser kann im Auftrag des Kunden mit einer Vielzahl von Versicherern über die genauen Bedingungen verhandeln und insbesondere Preise, Vertragsgrundlagen und mögliche Ausschlussklauseln bewerten. Außerdem haftet er letztendlich für seine Empfehlungen. Bei der Durchführung einer Risikovoranfrage über einen kompetenten Versicherungsmakler erfolgt kein Eintrag in die Wagnisdatei der Versicherer und die möglichen Ausschlussklauseln werden vor einer „echten“ Antragstellung sorgfältig verglichen und bewertet.
Sollte auf Grund der Gesundheitsangaben trotzdem kein Vertragsabschluss möglich sein, gibt es bei dieser Vorgehensweise (im Gegensatz zur Finanztest-Variante) aber noch Alternativprodukte, die mit vereinfachten Gesundheitsfragen abschließbar sind.
Weitere Informationen zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung inklusive der Möglichkeit zur Durchführung einer Risikovoranfrage finden Sie über die Internetseite www.bu-kompass.de











