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Schutz vor dem finanziellen Ruin: Videoratgeber

(openPR) Juristen und Versicherungsexperten klären Fragen rund um Versicherungsverträge und Schadensfälle


Einer aktuellen, repräsentativen TNS-Emnid-Umfrage zufolge haben 58 Prozent der Bundesbürger ihre letzte Versicherungspolice unterschrieben, obwohl sie nur maximal die Hälfte des Vertrags gelesen hatten. 80 Prozent sind der Ansicht, dass die Verträge ohnehin zu viel Kleingedrucktes enthalten. Schwierig wird es oft, wenn der vermeintliche Schadens- oder Leistungsfall eingetreten ist. Oftmals wird dem Versicherten dann klar, dass der Leistungsumfang der Police nicht ausreichend gewählt war oder Angaben im Antrag - etwa bei den Gesundheitsfragen - nicht vollständig gemacht wurden. Fragen Sie unsere Experten, was beim Vertragsabschluss wirklich wichtig ist, und holen Sie sich Rat, wenn Sie Probleme mit Ihrer Versicherung haben. Einen Videoratgeber zu dem Thema gibt es jetzt auf den Seiten der RatGeberZentrale: http://www.ratgeberzentrale.de/mediathek/videoratgeber/versicherungsvertraege.html


Berufsunfähigkeit: Trügerische Sicherheit
Ein besonders erschreckendes Ergebnis der Umfrage: 44 Prozent fürchten, unabsichtlich unrichtige oder unvollständige Angaben zu machen - und damit im Falle eines Falles möglicherweise keinen Versicherungsschutz zu genießen. Beispiel Berufsunfähigkeit: Jeder fünfte Arbeitnehmer in Deutschland wird irgendwann in seinem Leben berufsunfähig. Hat man für diesen also gar nicht so seltenen Fall der Fälle eine Berufsunfähigkeitspolice in der Schublade, wiegt man sich in Sicherheit. Sollte die Gesundheit nicht mehr mitmachen, ist zumindest der Einkommensverlust abgedeckt.

Doch dieser Eindruck kann täuschen. Wenn es um die Geltendmachung von Ansprüchen geht, prüft die Versicherung, ob eine Leistungspflicht besteht. Häufiger Streitpunkt: Ungenau beantwortete Gesundheitsfragen im Antrag. Hier sollten Versicherte sehr gründlich sein und im Zweifel die behandelnden Ärzte anrufen. Denn "vergisst" man Details der eigenen Krankheitsgeschichte, sind spätere Konflikte mit dem Versicherer sehr wahrscheinlich.

Risikolebensversicherung: Gefährliches Schummeln
Auf das absichtliche Schummeln sollte man beim Ausfüllen von Versicherungsverträgen immer verzichten. Beispiel Risikolebensversicherung: Raucher zahlen für die gleiche Versicherungssumme deutlich höhere Beiträge als Nichtraucher. Dennoch sollte man die Frage nach dem Nikotingenuss und auch alle anderen Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten - ansonsten droht später der Verlust des Versicherungsschutzes. Um Versicherungskunden die Angst vor dem Kleingedruckten in Verträgen zu nehmen, setzen einige Versicherer auf eine immer größere Transparenz. Ein Beispiel dafür ist der Sofort-Zusage-Check, den die Ergo Direkt Versicherungen www.ergodirekt.de beim Abschluss einer Risikolebensversicherung anbieten. Die Kunden können alle notwendigen Gesundheitsfragen einfach und schnell direkt am Telefon klären. Sie erfahren in der Regel sofort, ob sie die Versicherung abschließen können und ob eventuell Risikozuschläge fällig werden. So erhält der Verbraucher schnellstmöglichen Versicherungsschutz und vermeidet lästigen Papierkram.

Schadensfall: Was muss nun veranlasst werden?
Formelle Fehler können jedoch nicht nur während der Beantragung einer Versicherung passieren. Kritisch wird es im Schadensfall. Für alle Tarife und Schadensereignisse gibt es beispielsweise Fristen: Ob es sich um einen Haftpflichtschaden oder einen Autounfall handelt, ob es um die Meldung eines Todesfalls im Rahmen der Lebens- oder Sterbegeld-Versicherung oder einer relevanten Erkrankung im Rahmen der Berufsunfähigkeit geht. Wer diese Fristen versäumt, verliert schlimmstenfalls seinen Versicherungsschutz. Man sollte daher unbedingt die Verträge kennen und auch den Ehe- oder Lebenspartner über die entsprechenden Klauseln informieren. Bei der Schadensmeldung gilt ebenso wie beim Antrag die Maßgabe, genaue und ehrliche Angaben zu machen. Bei schwierigen Fragen oder Konflikten mit Versicherern helfen so genannte Schiedsstellen oder ein Versicherungsombudsmann.

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