(openPR) Das Amtgericht Rostock hat am 6.11.2007 (61 IN 176/07) über das Vermögen der Firma Betreutes Wohnen Investitions- und Grundbesitz e.K. das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter ist der Rechtsanwalt Herbert Hülsbergen aus Rostock bestellt worden. Die Gläubiger können ihre Forderungen bis zum 17.12.2007 anmelden.
Damit haben die unternehmerischen Aktivitäten des umtriebigen Finanzvermittlers Christian Heberle und der geschäftsführenden Gesellschafterin Peggy ?unge ein Ende gefunden. Überraschend ist es nicht. Schon seit einigen Monaten stellen wir finanzielle Ungereimtheiten fest, die uns nicht erklärt worden konnten. Die Firma Betreutes Wohnen wurde von Christian Heberle im Jahr 2002 gegründet. Christian Heberle ist gleichzeitig Inhaber der Rostocker Vertriebsfirma Heberle und Kollegen, die durch den Verkauf fragwürdiger Finanzprodukte des Grauen Kapitalmarktes bekannt geworden ist.
Insgesamt 8 Millionen Euro sollten für die Firma Betreutes Wohnen eingeworben werden. Auf die Einlagen sollten 6% bis 12 % Ausschüttungen gezahlt werden. Im Jahr 2005 übernahm die Rostockerin Peggy Bunge die Gesellschaft. Im Prospekt heißt es, dass im Ostseebad Nienhagen ein Immobilienkomplex für betreutes Wohnen im Alter errichtet werden sollte. Nach unseren Feststellungen hat die Gesellschaft allerdings nicht einmal das fragliche Grundstück erworben.
Die Firma Betreutes Wohnen ist mit ihrer Schwesterfirma Hansa Grundinvest personell und finanziell verflochten. Wir befürchten, dass die Insolvenz der Firma Betreutes Wohnen schwerwiegende Auswirkungen auf die Firma Hansa Grundinvest haben wird.
Nach unseren Feststellungen wurden bis in die jüngere Vergangenheit Beteiligungen an den Firmen Betreutes Wohnen und Hansa Grundinvest verkauft. „Wir werden prüfen, ob neben der offenkundige Falschberatung auch strafrechtlich erhebliche Tatbestände vorliegen“, erklärt der Berliner Anlegeranwalt Jochen Resch. „Unsere größte Sorge ist allerdings, dass der Insolvenzverwalter die stillen Gesellschafter auf Zahlung der noch offenen Raten in Anspruch nehmen wird, wie es das Gesetz eigentlich vorsieht“.
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