(openPR) Protestaktion gegen Müllverordnung im Kammerbezirk Cottbus
Mit der Sammlung von Unterschriften will das Bäckerhandwerk die geplante fünfte Novellierung der Verpackungsverordnung stoppen. Die neue Regelung soll stärker zwischen privaten und wirtschaftlichen Verbrauchern trennen: Betriebe des Lebensmittelhandwerks müssen danach eine zusätzliche Entsorgungsgebühr für Verpackungsmaterial wie Tüten oder Folien zahlen, oder diese zur eigenen Entsorgung zurücknehmen.
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Werner Klinkmüller, Obermeister der Lausitzer und Spreewälder Bäcker- und Konditoren-Innung, hält diese Verordnung für unzumutbar: „Wir wissen, dass nur wenige der von unseren Betrieben herausgegebenen Verpackungen tatsächlich in der gebührenpflichtigen Tonne des Dualen Systems landen.“ Viel häufiger würden diese Verpackungsmaterialien über den Hausmüll entsorgt. „Die Kosten dafür werden bereits über die Gebühren der Haushalte an die kommunalen Entsorger getragen“, so Klinkmüller. „Um die Kunden an dieser Protestaktion zu beteiligen, liegen in jedem Innungsbetrieb Unterschriftenlisten aus.“
Auch die Handwerkskammer Cottbus (HWK) befürchtet für alle Betriebe des Lebensmittelhandwerks durch die Novellierung weitere Kosten. „Diese würden sich, insbesondere vor dem Hintergrund steigender Energie- und Rohstoffpreise, auf die Lebensmittelkosten auswirken. Der Verbraucher müsste mehr zahlen“, so Walter Grazzeck, Abteilungsleiter der Unternehmensberatung der HWK.
Die Einführung eines Rücknahmesystems für Papiertüten, Unterlagen und Einschlagpapier für Backwaren bis hin zu Folien und Zwischenlagen bei Fleisch- und Wurstwaren verursachen für den Handwerker zusätzliche Investitionskosten. Diese rentieren sich nicht, da nicht davon auszugehen ist, dass die Verbraucher die Verpackungen in das Geschäft zurückbringen. Stimmen Bundesrat und Bundestag der Novelle zu, müssten sich die Betriebe auch auf zusätzlichen Verwaltungsaufwand einstellen - sie müssen erfassen, wie viele Verpackungen sie über den Verbraucher entsorgen.
Hintergrund:
Das Bundesministerium für Natur, Umwelt und Reaktorsicherheit hat am 19. September auf Vorschlag von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel die fünfte Novelle der Verpackungsverordnung beschlossen. Zur Umsetzung müssen Bundesrat und Bundestag der Novelle noch zustimmen. Im Vordergrund steht die haushaltsnahe Erfassung von Verkaufsverpackungen. So verpflichtet die Verordnung Hersteller und Vertreiber von Verkaufsverpackungen, die bei privaten Endverbrauchern anfallen, zur Teilnahme am dualen System.
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