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Kompetenzrangelei zwischen Schule und Jugendamt wird auf dem Rücken der Schüler ausgetragen

27.09.200709:25 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Das aktuelle Urteil vom VG Darmstadt lässt Jugendämter aufatmen. Sie sind angeblich nicht für die Förderung von Schülern mit einer Legasthenie (Lese-/ Rechtschreibstörung) verantwortlich. Die Schulverwaltung sei hier in die Pflicht zu nehmen. Bei dem Jungen war eine Legasthenie und eine weitere emotionale Störung des Kindesalters diagnostiziert worden. Die Mutter hatte geklagt, weil das Jugendamt des Kreises Darmstadt-Dieburg die Übernahme der Kosten für die Therapie ihres legasthenen Sohnes abgelehnt hat.



Die Grundschule förderte den als LRS-Schüler anerkannten Jungen im Rahmen binnendifferenzierender Maßnahmen. Diese Förderung reichte jedoch selbst nach Ansicht der Schule nicht aus. Da ein Förderunterricht in einer besonderen Lerngruppe mangels Personal an der Schule nicht eingerichtet werden konnte, wandte sich die Mutter an das Jugendamt. Das Gericht entschied - ohne weitere Informationen über die Diagnose einzuholen - und lehnte den geltend gemachten Anspruch mit der Begründung ab, es läge keine seelische Behinderung vor.

Außerdem seien die Jugendämter nicht verpflichtet, die Säumnisse der Schulverwaltung – Lehrerstellen und Stundenkontingente zur Verfügung zu stellen – durch Übernahme der Kosten für eine Legasthenietherapie auszugleichen. „Das ist unglaublich“, klagt Rechtsanwältin Heike Bickel, Bad Homburg, „dass der Schüler, der dringend eine Förderung braucht, zum Spielball zwischen den Verantwortlichen wird.“ Es ist die Aufgabe der Schule, den Kindern das Lesen und Schreiben beizubringen. Leider findet in vielen Schulen aufgrund des Lehrermangels kein Förderunterricht statt und wenn, dann handelt es sich um einen klassischen Förderunterricht und keine Therapie.

„Nach einhelliger Ansicht der Rechtsprechung und juristischen Literatur, können die Jugendämter nur dann auf eine vorrangige Zuständigkeit der Schulen verweisen und Hilfe ablehnen, wenn an den Schulen eine Förderung präsent und auf die speziellen Belange des betroffenen Kindes ausgerichtet ist. Bei Kindern mit einer seelischen Beeinträchtigung oder wenn eine solche droht, ist die Schule in der Regel nicht in der Lage, diesen speziellen Bedürfnissen Rechnung zu tragen, denn die Schule kann keine seelische Entwicklungsstörung therapieren. Für die dann erforderliche außerschulische Förderung ist immer das Jugendamt zuständig“, erläutert Bickel. Der BVL, Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie, hat einen Qualitätsstandard für Legasthenietherapeuten entwickelt, damit mehr qualifizierte Therapeuten ausgebildet werden und Legastheniker eine anforderungsgerechte Legasthenietherapie erhalten.

In Deutschland sind ca. 5% aller Menschen von einer Legasthenie (Lese-/ Rechtschreibstörung) betroffen. Es handelt sich dabei um eine hirnfunktionale Störung, die nicht durch äußere Umstände wie z.B. schlechte Beschulung, Faulheit oder mangelnde Intelligenz des Schülers hervorgerufen wird. „Schülerinnen und Schüler mit einer Legasthenie brauchen eine Therapie von fachkompetenten Legasthenie-Therapeuten. Oftmals ist eine Einzelförderung unabdingbar, um dem Kind einen Zugang zum Schriftspracherwerb zu ermöglichen. Qualifizierte Legasthenietherapeuten müssen, um den Kindern gezielt helfen zu können, eine umfangreiche Weiterbildung mit durch Supervision begleiteter Praxis absolvieren, die in meiner zertifizierten Einrichtung mindestens 4 Jahre dauert“, so Frau Reuter-Liehr, die seit über 30 Jahren Kinder mit einer Legasthenie therapiert und zusätzlich Legasthenie-Therapeuten ausbildet.

„Uns wurde in dieser Zeit immer deutlicher, dass zwar die Grundlage einer effektiven Legasthenietherapie vorrangig ein gut durchdachtes, in sich schlüssiges Förderkonzept ist, dies jedoch ohne ausreichende Qualifikation der Therapeuten nicht ausreicht. Leider wird das Störungsbild der Legasthenie von der Bildungspolitik immer noch nicht ernst genommen, die Kinder in der Schule nicht erkannt und die Eltern wenden sich aus Verzweiflung an Nachhilfeinstitute, die ebenfalls überfordert sind“, bedauert Carola Reuter-Liehr.

Weitere Informationen zum Thema Legasthenie und zum Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.V. sind im Internet abrufbar unter www.bvl-legasthenie.de.

Abdruck frei, Belegexemplar erbeten
552 Wörter, 4.285 Zeichen mit Leerzeichen

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Annette Höinghaus
c/o Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e. V.
Postfach 11 07
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E-Mail: E-Mail

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