(openPR) Berlin, den 12.09.2007 - Gemäß Rundfunkgebührenstaatsvertrag müssen Betriebe, Freiberufler, Vereine und Kirchengemeinden nur sehr selten PC-Gebühren zahlen. akademie.de. lässt sich eigene Rechtsmeinung nicht nehmen und veröffentlicht weiter.
*** Die Wortverbotsliste der GEZ ist vom Tisch ***
Nach einer Abmahnung durch die GEZ forderte akademie.de Ende August 2007 sämtliche öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten einzeln zur Rücknahme der Hauptpunkte der GEZ-Abmahnung auf. Die GEZ selbst ist nicht rechtsfähig. Daraufhin übernahm der Südwestrundfunk (SWR) die Federführung für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und nahm im Schreiben vom 06.09.2007 wesentliche Teile der GEZ-Abmahnung zurück. Zurückgenommen wurde auch die 30 Worte umfasssende Wortverbotsliste der GEZ. Danach darf wieder vom "GEZ-Gebührenfahnder" oder der "PC-Gebühr" geschrieben werden. akademie.de darf auch wieder die GEZ als "Datenkrake" bezeichnen, "die über fast alle Bürger" Daten speichern würde. akademie.de verpflichtete sich dem SWR gegenüber bezüglich einiger Nebenpunkte, bestimmte Tatsachenbehauptungen zu unterlassen.
*** Rundfunkanstalten lassen nicht von Abmahnung der Darstellung zur PC-Gebührenbefreiung bei akademie.de ab ***
Allerdings hält der SWR als Vertreter der Rundfunkanstalten weiterhin am Punkt I der GEZ-Abmahnung fest. Gemäß der GEZ hat akademie.de die angeblich “falsche Darstellung der Rundfunkgebührenpflicht für neuartige Rundfunkempfangsgeräte” zu unterlassen und meldet zivilrechtliche Ansprüche an. Bei weiterer Veröffentlichung würden hohe Rechtskosten entstehen.
Nach akademie.de regelt der Wortlaut von § 5 Abs. 3 Rundfunkgebührenstaatsvertrag die Gebührenbefreiung von 'neuartigen Rundfunkgeräten' jedoch eindeutig. Danach erfolgt die Befreiung grundstücks- und nicht personenbezogen. Demnach löst schon ein einziges auf einem Grundstück vorhandenes normales Radio oder Fernsehgerät für alle PCs, Handys, usw. auf diesem Grundstück die PC-Gebührenbefreiung aus, wenn die PCs oder Handys nicht nur privat, sondern gewerblich, für den Verein oder die Kirchengemeinde genutzt, bzw. mitgenutzt werden. Sie gelten nach § 5 Abs. 3 des Staatsvertrags als Zweitgeräte auf dem Grundstück und seien daher gebührenbefreit. Damit entfällt für diese auch die Anmeldepflicht bei der GEZ. Dank der gesetzlichen PC-Gebührenbefreiung müssen in der Praxis für PCs, Handys, usw. daher nur in seltenen Fällen Rundfunkgebühren gezahlt werden. Fast immer existiert auf Grundstücken schon ein Radio oder Fernseher – und sei es beim Hausmeister.
Dagegen schließt sich der SWR dem Punkt I der GEZ-Abmahnung an, nach der PCs, Handy, etc. immer nur als Zweitgerät des einzelnen Rundfunkteilnehmers von Rundfunkgebühren befreit sein können. Demnach hätten ab dem 01.01.2007 alle radio- und fernsehlosen Betriebe, Freiberufler, usw. grundsätzlich eine Erstgerätegebühr für ihre PCs oder Handys zu zahlen.
Das Motiv für die Position von GEZ und SWR ist angesichts der wirtschaftlichen Auswirkungen verständlich: Die Rechtsauslegung zur gesetzlichen PC-Gebührenbefreiung entscheidet darüber, ob nur sehr wenige oder womöglich über eine Million Betriebe, Freiberufler, Vereine oder Kirchengemeinden für ihre Arbeits-PCs und Handys PC-Rundfunkgebühren zahlen müssen. Potentiell könnte es hier um zusätzliche Gebühreneinnahmen in zweistelliger Millionenhöhe pro Jahr handeln. Der SWR blieb akademie.de jedoch bislang die Begründung schuldig, wie er trotz eindeutigem Gesetzeswortlaut zu seiner Rechtsauffassung kommt.
akademie.de hat dem SWR daher eine letzte Nachfrist zur Rücknahme von Punkt I der GEZ-Abmahnung gesetzt. Der Volltext der Gegenabmahnung von akademie.de steht auf akademie.de als Download (siehe: http://www.akademie.de/dateien/tipps/46707_Gegenabmahnung-akademiede.pdf ) zur Verfügung.
*** Infos und Tipps bei akademie.de zu PC-Gebührenbefreiung, GEZ und Rundfunkgebühren gehen wieder online ***
Nach der GEZ-Abmahnung hatte akademie.de zunächst alle Tipps, Informationen und Musterbriefen zum Thema GEZ von der Website genommen. Nun werden die Texte leicht überarbeitet neu veröffentlicht und zwar unter der “Creative Commons”-Lizenz. Die 'CC'-Lizenz erlaubt es jedem, diese Texte zu übernehmen und selbst zu veröffentlichen, ohne vorher um Erlaubnis fragen zu müssen oder Lizenzgebühren zu zahlen.
“Wir fühlen uns gegenüber unseren Lesern verpflichtet und werden weiter unsere begründete Meinung publizieren", erklärt Ray Mary Rosdale, Geschäftsführerin von akademie.de die Entscheidung. "Zunächst werden wir unsere Beiträge zur Befreiung von PCs von der Rundfunkgebühr wieder online stellen. Wir knicken auch gegenüber einem finanzstarken Gegner nicht ein, zumal hier die Meinungs- und Pressefreiheit bedroht ist. Danach werden wir unsere weiteren GEZ-Praxistipps, Ratgeber, Beispiele und Musterbriefe aktualisiert neu veröffentlichen - und zwar noch umfangreicher als vor der Abmahnung und jetzt auch als eigenes Thema bei akademie.de. Die Texte werden in erster Linie unter der Creative-Commons-Lizenz veröffentlicht. Natürlich laden ist auch die GEZ eingeladen, ihre eigene Rechtsmeinung zum Thema gesetzlichen PC-Gebührenbefreiung für Betriebe auf akademie.de näher zu erläutern.”
Als erste Neuveröffentlichung erschien heute ein Beitrag zum Thema PC-Gebührenbefreiung nach Rundfunkgebührenstaatsvertrag (Volltext: http://www.akademie.de/direkt?pid=46707). Hier wird erläutert, warum GEZ und Rundfunkanstalten akademie.de nicht abmahnen durften und die GEZ in der Abmahnung kein stichhaltiges Argument gegen die Rechtsauslegung von akademie.de vorbringen konnte.
Damit sich jeder ein eigenes Bild machen kann, veröffentlicht akademie.de den Volltext von Punkt I der GEZ-Abmahnung (siehe: http://www.akademie.de/direkt?pid=46707&tid=46698&page=2) sowie im Anschluss den Wortlaut des § 5, Abs. (3) im Rundfunkgebührenstaatsvertrag.
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