(openPR) Berlin, 20.11.2007 - akademie.de hat heute die Aktion "GEZ-freie Zone" gestartet. Die Aktion soll eine betriebs- und verbraucherfreundliche Rechtsposition zur gesetzlichen Befreiung von der PC-Rundfunkgebühr verbreiten helfen.
Denn alle Betriebe, Freiberufler, Vereine, Kirchengemeinden - sowie Privatpersonen, die Handy und PC nicht nur privat nutzen - haben guten Grund zu überprüfen, ob sie für ihre PCs und Handys nach Rundfunkgebührenstaatsvertrag überhaupt GEZ-Gebühren zu zahlen haben.
*** Unterstützungsaktion über Verkauf von T-Shirts und Aufkleber "GEZ-freie Zone" im Ebay-Shop ***
Wer als GEZ-Fan die Aktion unterstützen will, erwirbt im eBay-Shop "aktion-gez-freie-zone" (vergl. http://search.ebay.de/_W0QQsassZaktion-gez-freie-zone) Aufkleber und T-Shirts mit aufgedrucktem Aktionsmotto "GEZ-freie Zone".
Mit dem T-Shirt "GEZ-freie Zone" wird nun auch die Gegenposition zum T-Shirt "Ich zahle gern" der GEZ "tragbar". Die T-Shirts "GEZ-freie Zone" gibt es in den Farben schwarz, dunkelblau und in allen gängigen Größen.
Einschließlich Versand kosten die T-Shirts im Ebay-Shop 14,99 EUR. Mit den kleinen oder großen Aufklebern kann man Eingangstüren, Autos, Notebooks oder andere selbst festgestellte "GEZ-freie Zonen" öffentlich kennzeichnen. Die Aufkleber sind auf Karton gefertigt und können auch als frankierte Postkarte weiterverschickt werden.
Überschüsse aus dem Verkauf der T-Shirts und Aufkleber der Aktion "GEZ-freie Zone" sollen helfen, die Klärung offener Rechtsfragen zu GEZ und Rundfunkgebühren zu finanzieren (z. B. Anwaltskosten) sowie die weitere Veröffentlichung von Tipps, Tutorials oder Fachbeiträgen unter CC-Lizenz (Creative Commons) auf akademie.de unterstützen.
*** akademie.de zahlt weiterhin keine PC-Gebühren ***
Nach Rechtsauffassung von akademie.de fallen bei fast allen Betrieben, Freiberuflern, Vereinen und Kirchengemeinden für PC's und Handys keine GEZ-Gebühren an: Laut Gesetzestext sind PCs und Handys als "neuartige Rundfunkempfangsgeräte" nämlich von der Gebühr befreit, wenn sich auf dem jeweiligen Grundstück bereits ein herkömmliches Radio oder TV-Gerät befindet.
So hat die akademie.de GmbH & Co. KG noch nie Rundfunkgebühren an die GEZ bezahlt. Nach Auffassung von akademie.de entfällt am Firmenstandort - einem Gewerbehof in Berlin-Kreuzberg mit über 60 weiteren Gewerbemietern - für alle Betriebe die PC-Rundfunkgebühr, weil sich bereits ein normales Radio auf dem Grundstück befindet (vergl. § 5, Abs. 3 Rundfunkgebührenstaatsvertrag).
*** Meinungswandel zur PC-Gebührenbefreiung bei der GEZ? ***
Noch im August 2007 versuchte die GEZ per Abmahnung zu verhindern, dass akademie.de diese der GEZ unliebsame Rechtsmeinung weiter veröffentlicht. Vergeblich verlangte die GEZ von akademie.de eine Verpflichtungserklärung, bei jeder erneuten Veröffentlichung des Beispiels - oder auch nur der Verwendung von Wörtern wie "PC-Gebühr" oder "PC-Rundfunkgebühr" - an die GEZ eine Vertragsstrafe von 5.800 Euro zu zahlen. Inzwischen bleibt von der GEZ unbeanstandet, wenn akademie.de beispielsweise in einem Tipp-Artikel zur PC-Gebühr den Lesern einen Musterbrief an die GEZ (vergl. http://www.akademie.de/direkt?pid=47900&tid=46698) folgenden Text empfiehlt:
"...Entsprechend zahlt akademie.de für die eigenen Rechner keine Rundfunkgebühren. Und die GEZ fordert ja auch von akademie.de keine PC-Gebühren, da sich bereits in der Hausmeisterwohnung auf dem Gewerbehof ein Radio befindet..."
akademie.de begrüßt es, dass die GEZ von der akademie.de GmbH & Co. KG keine Gebühren für PCs oder Handys einfordert. Vermutlich hat die GEZ inzwischen die ursprüngliche Rechtsmeinung zur PC-Gebührenbefreiung aufgegeben und die Meinung von akademie.de übernommen.
*** Stellungnahme der Bundesregierung bestätigt Rechtsauffassung von akademie.de ***
Die Rechtsauffassung von akademie.de wurde inzwischen auch durch die Stellungnahme der Bundesregierung vom 8. Oktober 2007 zu einer kleinen Anfrage im Bundestag (vgl. Bundestags-Drucksache 16/6653 http://dip.bundestag.de/btd/16/066/1606653.pdf) bestätigt. Die Bundesregierung erläutert dort:
"...Für neuartige Rundfunkempfangsgeräte entsteht weder eine Anmeldungs- noch eine Zahlungspflicht, wenn diese Geräte ein und demselben Grundstück oder zusammenhängenden Grundstücken zuzuordnen sind und andere Rundfunkempfangsgeräte dort zum Empfang bereitgehalten werden..."
Vielleicht hat diese Stellungnahme zu einem Meinungsumschwung bei der GEZ beigetragen. Der Rechtsanwalt von akademie.de, Sebastian Biere (http://www.jbb.de/html/?page=anwalt_1&menue=10.3.anwalt_1) meint jedenfalls zur Rechtslage:
"Der gesetzliche Wortlaut zur Gebührenbefreiung für neuartige Rundfunkempfangsgeräte ist eindeutig. Bisher haben die Rundfunkanstalten nicht begründet, warum der Grundstücksbegriff im Rundfunkgebührenstaatsvertrag anders aufzufassen ist, als in der gesamten anderen Rechtsordnung. Und wenn die Rundfunkanstalten auf eine rechtliche Argumentation verzichten, legt das nahe, dass sie von ihrer bisherigen Auslegung selbst nicht so ganz überzeugt sind."
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