(openPR) Berlin, 23.08.2007 - Die Gemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten hat die Wissensplattform akademie.de über die Rechtsabteilung der GEZ abgemahnt: akademie.de soll sich dazu verpflichten, über 20 "nicht existente" bzw. "falsche" Begriffe wie "GEZ-Gebühren", "PC-Gebühr", "Gebührenfahnder", "GEZ-Anmeldung" oder "GEZ-Abmeldung" nie wieder zu verwenden.
Über eine "strafbewehrte Unterlassungserklärung" soll akademie.de für jede erneute öffentliche Verwendung eines Verbotsworts an die GEZ 5.100 Euro bezahlen.
Bisher hatte akademie.de kostenlose Tipps und Musterbriefe im Internet veröffentlicht, die bei der GEZ-Abmeldung oder der Klärung der PC-Gebührenpflicht helfen sollten. Illegale Praktiken wurden weder empfohlen noch erläutert. Die Beiträge sind jetzt abgeschaltet, Besucher der gesperrten Seiten werden automatisch auf die Infoseite ( http://www.akademie.de/direkt?pid=46420 ) von akademie umgeleitet, die über die in der Abmahnung übermittelte GEZ-Wortverbotsliste informiert. Bis zur weiteren Klärung der Rechtslage erklärt sich akademie.de wegen der Seitensperrung zur "GEZ-freien Zone" und setzt dafür ein Logo auf die Webseite.
Bei den von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten unter Zensur gestellten Begriffen handelt es sich - wenigstens im Internet - um umgangssprachlich geläufige Wortbildungen zum Thema Rundfunkgebühren. Laut Google-Sucherergebnis vom 23. August 2007 finden sich im deutschsprachigen Internet allein die Verbotsbegriffe "PC-Gebühr(en)" auf 37.100 (31.900) Webseiten und die angeblich nicht existente(n) "GEZ-Gebühr(en)" auf 99.500 (225.000) Webseiten.
Eine Abmahnung zur Unterlassung "nicht existenter" oder "falscher" Begriffe auf der Website könnte daher potentiell viele tausend weitere Firmen, Webpublisher, Institutionen oder Privatpersonen treffen, die von der GEZ inzwischen verbotene Begriffe ebenfalls im Internet und in Webforen veröffentlichen.
Wegen des allgemeinen öffentlichen Interesses veröffentlicht akademie.de Teile der Original-Abmahnung der Rundfunkanstalten zu Dokumentationszwecken (siehe http://www.akademie.de/direkt?pid=46420 ).
Der Worthäufigkeits-Vergleich per Google-Abfrage zeigt, dass die nach Meinung der GEZ "nicht existenten" bzw. "falschen", verbotenen Begriffe auf deutschsprachigen Webseiten insgesamt etwa 3.000 mal häufiger vorkommen als die Ersatzformulierungen, die in der GEZ-Wortverbotsliste als "richtig" bezeichnet werden. Nach Umschreiben der verbotenen Begriffe auf den Webseiten in abmahnsicherere "richtige" Begriffe dürfte man bei Internet-Suchabfragen des Publikums in deutscher Normalsprache den jeweilig betroffenen Text womöglich kaum noch finden können.
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