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Stiftung Medienopfer kämpft gegen die neue GEZ – Zwangsgebühr und kündigt Verfassungsbeschwerde an

05.09.201218:29 UhrMedien & Telekommunikation
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Stiftung Medienopfer
Stiftung Medienopfer

(openPR) Wer von uns hat sich nicht schon mal über das Fernsehprogramm von ARD und ZDF geärgert. Nicht nur über die vielen Wiederholungen, schlechten Kopien und Billigproduktionen, sondern besonders über die Nachrichtensendungen und Magazine. Hier wird jeden Tag aufs Neue deutlich, das die Öffentlich Rechtlichen ihrer „neutralen“ Informationspflicht nicht mehr nachkommen.



Umso ärgerlicher ist es, wenn die Zuschauer und Konsumenten nun mit einer neuen GEZ-Zwangsgebühr zusätzlich bestraft werden – die auch noch gegen die Verfassung verstoßen könnte.

Mit Wirkung zum 01.01.2013 wird ein neues Rundfunk-Gebühren-Modell in Kraft treten. An Stelle der bisher zu zahlenden noch verhältnismäßig moderaten GEZ-Gebühr wird eine neue Zwangsabgabe treten. Diese neue GEZ-Gebühr wird jeden Haushalt nach Einschätzung unabhängiger Experten finanziell bis zu dreimal mehr belasten als bisher!

Egal, ob der Zwangszahler überhaupt einen Fernseher hat oder die öffentlich rechtlichen Kanäle „genießen“ möchte.

Abgesehen davon, dass hier ein staatliches Monopol, dass sich zusätzlich mit Werbeeinnahmen die Taschen vollstopft, seine durch Steuern schon arg gebeutelten Bürger noch weiter ausquetscht, werden diese zusätzlichen Einnahmen sinnlos verschleudert. Unter anderem dafür, dass mancher öffentlich-rechtlich tätiger TV-Moderator eine Gage im zweistelligen Millionen € Bereich ausgezahlt bekommt. Und dies für eine bestenfalls mittelmäßige Talkshow, die kein vernünftiger Mensch braucht!

Interessant ist in diesem Zusammenhang auch ein Bericht im „Focus“:

Deutschland hat das teuerste öffentlich-rechtliche Rundfunksystem der Welt. Mit der Umstellung von GEZ auf Rundfunkbeitrag steht ARD und ZDF sogar noch mehr Geld zur Verfügung. FOCUS Online zeigt, wo die Öffentlich-Rechtlichen die Gebühren verschleudern.

Zwei der renommiertesten deutschen Verfassungsrechtler, die Professoren von Münch und Degenhart bescheinigen dieser neuen GEZ-Haushaltszwangsabgabe grobe Verfassungswidrigkeit (Verstoß gegen Artikel 3 GG und Artikel 2 GG, Eingriff in das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit).

Deshalb hat sich die Stiftung Medienopfer dazu entschlossen, der GEZ-Zwangsgebühr den Kampf anzusagen und wird spezialisierte Anwälte beauftragen, gerichtlich gegen die Zwangsgebühr vorgehen. Die beauftragten Anwälte werden im Namen der Mitglieder der Stiftung Medienopfer einen GEZ-Gebührenbefreiungsantrag und einen Antrag auf Auskunftserteilung stellen. Es geht darum, in Erfahrung zu bringen, wofür genau die eingesammelten Mittel „verwendet“ werden sollen. Sollte dieser Aufforderung nicht Folge geleistet werden, z.B. weil die Behörden nicht kooperieren wollen, werden die Ansprüche im Auftrag von Stiftung Medienopfer mit den Argumenten der Verfassungsrechtler von Münch und Degenhart, vor dem zuständigen Verwaltungs- Oberverwaltungs- und Bundesverwaltungsgericht durchgesetzt. Notfalls wird die Stiftung Medienopfer die Anwälte beauftragen, vor das Bundesverfassungsgericht zu gehen.

Es ist meines Erachtens nicht nur ein politisches Zeichen, sondern auch Bürgerpflicht, sich gegen diese Zwangsgebühr zur Wehr zu setzen.
In der Hoffnung, dass sich so viele Bürger entschließen, sich ebenfalls gegen diese Zwangsgebühr zur Wehr zu setzen.

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