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Rundfunkbeitrag: Sixt geht vor das Bundesverwaltungsgericht

03.11.201518:25 UhrMedien & Telekommunikation
Bild: Rundfunkbeitrag: Sixt geht vor das Bundesverwaltungsgericht

(openPR) • Erich Sixt: „Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist alles andere als überraschend.“

Pullach, 3. November 2015 – Sixt wird den Rechtsstreit gegen die seit Anfang 2013 geltende Rundfunkfinanzierungsreform vor dem Bundesverwaltungsgericht fortsetzen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte gestern die Berufung von Sixt gegen die erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts in München zurückgewiesen, jedoch die Revision zugelassen. Sixt ist nach wie vor der Auffassung, dass die Reform mit schweren Strukturfehlern behaftet und deshalb verfassungswidrig ist.



Die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hatte Sixt erwartet, denn zahlreiche Richter des Verwaltungsgerichtshofs sind zugleich Richter am Bayerischen Verfassungsgerichtshof. Dieser hatte im Mai 2014 die Popularklage von Rossmann abgewiesen.

Erich Sixt, Vorstandsvorsitzender der Sixt SE: „Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs kommt alles andere als überraschend. Es war uns von Anfang an klar, dass wir den Weg durch die Instanzen werden gehen müssen. Sixt ist unverändert entschlossen, gegen die völlig missratene Rundfunkfinanzierungsreform, die die Bürger und Unternehmen über Gebühr belastet und den Rundfunkanstalten erhebliche Mehreinnahmen beschert, mit allen verfügbaren Mitteln juristisch vorzugehen.“

Hintergrundinformationen:

Laut Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) führt der neue Rundfunkbeitrag von 2013 bis 2016 zu Mehreinnahmen von mindestens 1,15 Mrd. Euro. Sixt hat der Reform schon vor Inkrafttreten mit dem Hinweis widersprochen, dass sie zu erheblichen Mehreinnahmen führen muss. Die Rundfunkanstalten und zahlreiche politische Entscheidungsträger hatten das von Sixt prognostizierte Mehrkaufkommen vehement bestritten.

Sixt fordert:

• Die Reform muss, wie dies von der Politik vor deren Inkrafttreten zunächst versprochen wurde, so ausgestaltet werden, dass die von ihr bewirkte signifikante Mehrbelastung von Bürgern und Wirtschaft zurückgedreht wird. Dieser Aspekt muss ins Zentrum der Diskussion rücken, anstatt über die Verwendung von verfassungswidrigen Mehreinnahmen zu diskutieren.

• Die Abgaben für Betriebsstätten und gewerbliche Fahrzeuge (5,83 Euro pro Fahrzeug pro Monat) sind abzuschaffen. Auch nach Abschaffung der Besteuerung von Betriebsstätten und Kfz verbleiben den Rundfunkanstalten immer noch erhebliche Mehreinnahmen. Zudem besteht hier ein erhebliches strukturelles und damit verfassungswidriges Vollzugsdefizit. Nur die Ehrlichen werden zur Kasse gebeten, die meisten Unehrlichen können gar nicht entdeckt werden.

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