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Rundfunkbeitrag: Vorschläge der KEF sind Mogelpackung

19.12.201315:17 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Rundfunkbeitrag: Vorschläge der KEF sind Mogelpackung

(openPR) • Gebühreneinnahmen müssen bei konsequentem Vollzug der Reform wesentlich höher sein als KEF angibt
• Mobilitätsdienstleister fordert Abschaffung der Abgaben für Betriebsstätten und für gewerblich genutzte Fahrzeuge
• Erich Sixt: „Die Politik muss endlich die handwerklichen Fehler der Reform beseitigen“



Pullach, 19. Dezember 2013 – Sixt bewertet den jüngsten Vorschlag der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF), den Rundfunkbeitrag ab 2015 von monatlich 17,98 Euro um 73 Cent zu senken, als Mogelpackung. Die KEF gibt an, dass der neue Rundfunkbeitrag über vier Jahre bis 2016 zu kumulierten Mehreinnahmen von rund 1,15 Mrd. Euro führen werde. Sixt hat dagegen bereits mehrmals erläutert, dass die Reform bei konsequenter Umsetzung zu deutlich höheren Mehreinnahmen führen muss, die sich auf mehr als 1 Mrd. Euro belaufen – und das pro Jahr (siehe „Erläuterungen“)!

Die Strukturfehler der Gebührenreform können nicht dadurch geheilt werden, dass ein Teil der Mehreinnahmen – wie von der KEF vorgeschlagen - für eine moderate Beitragssenkung eingesetzt wird. Die für frühestens 2015 vorgeschlagene Senkung korrigiert zudem nicht den gegenwärtig bestehenden verfassungswidrigen Zustand.

Sixt fordert dagegen:

• Die Reform muss auf den wirklichen Finanzierungsbedarf der Rundfunkanstalten zugeschnitten werden, mit dem deren öffentlich-rechtlicher Auftrag erfüllt werden kann. Dieser Aspekt muss ins Zentrum der Diskussion rücken, nicht die Verwendung von verfassungswidrigen Mehreinnahmen.
• Die Entlastungen müssen sowohl für die privaten Haushalte als auch für den nicht privaten Bereich signifikant höher ausfallen.
• Die neu eingeführte Abgabe für Betriebsstätten von Unternehmen sowie die Abgabe für gewerbliche Fahrzeuge (5,99 Euro pro Fahrzeug pro Monat) sind abzuschaffen. Die Betriebsstättenabgabe führt zu einer unverhältnismäßigen Belastung von Unternehmen mit vielen Standorten und Filialen. Die Gebühr für Gewerbefahrzeuge belastet nicht nur Speditionen oder Autovermieter in erheblichem Ausmaß, sondern auch viele Gewerbetreibende und Freiberufler. Diese werden als Privatperson von der Gebührenpflicht ohnehin erfasst und müssen damit doppelt zahlen.

Erich Sixt, Vorstandsvorsitzender der Sixt SE: „Es ist erstaunlich, dass die KEF offenbar nicht einmal zu einfachster Arithmetik fähig ist. Natürlich werden die Mehreinnahmen erheblich über jenem Betrag liegen, den die Kommission - wie auch immer - ausgerechnet hat. Ihr Vorschlag, eine kleine Gebührensenkung ab 2015 vorzunehmen und die restlichen Mehreinnahmen erst einmal einzubehalten, ist dabei nichts weiter als eine Mogelpackung, die die handwerklichen Mängel der Reform verschleiern soll. Die Politik sollte endlich eine Finanzierung beschließen, die die Strukturfehler der missratenen Gebührenreform beseitigt und die die Bürger und Unternehmen als fair und angemessen empfinden.“

Erläuterungen zur Berechnung der Mehreinnahmen:
Nach der Gebührenreform ist jeder Haushalt in Deutschland gebührenpflichtig. Zudem werden Gebühren für gewerblich genutzte Fahrzeuge und für alle Betriebsstätten von Unternehmen erhoben.
Demnach ergibt sich folgende Berechnung:

Rund 41 Mio. Haushalte in Deutschland (laut Statistischem Bundesamt)
abzüglich: befreite Haushalte (ca. 7 %)
= rund 8,2 Mrd. Euro Einnahmen

+ Knapp 7 Mio. gewerbliche genutzte Fahrzeuge in Deutschland
(laut Kraftfahrtbundesamt):
= ca. 500 Mio. Euro Einnahmen

+ Einnahmen aus Betriebsstättenabgabe

= Gesamteinnahmen von mehr als 8,7 Mrd. Euro pro Jahr

Zum Vergleich:

Die Gesamteinnahmen aus Rundfunkgebühren betrugen ca. 7,5 Mrd. Euro für das Jahr 2012.

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