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Ein Fall von Altersdiskriminierung?

04.09.200713:05 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) „Jugendsender“ ZDF verzichtet auf die „Lustigen Musikanten“ – Erfahrungen mit dem AGG

Bonn/Düsseldorf – Schwappt eine Klagewelle aus den Vereinigten Staaten über Großbritannien hin nach Kontinentaleuropa? Diese Frage stellen sich zahlreiche deutsche Unternehmen seit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) am 18. August 2006. Die Financial Times Deutschland (FTD) http://www.ftd.de ist der Frage in einem Dossier auf den Grund gegangen und kommt zu dem Schluss: „Früher waren Ansprüche wegen einer Diskriminierung nur für Firmen mit US-Töchtern ein Problem. Heute ist das Thema auch in Deutschland aktuell.“ Das AGG untersagt folgende Sachverhalte: Sexuelle Belästigung, Diskriminierung wegen des Alters, biologischer Merkmale wie Hautfarbe und Geschlecht, der ethnischen Herkunft etc. Bisher ist die ganz große Klagewelle ausgeblieben.

Eine skurrile Ausnahme: Volksmusikfans wollen den „Jugendsender“ ZDF http://www.zdf.de wegen Altersdiskriminierung verklagen, weil der Sender die „Lustigen Musikanten“ nicht mehr ausstrahlt. Was in diesem Fall absurd scheint, könnte weit reichende Folgen für die Wirtschaft haben. „In Deutschland werden vor allem Fälle von Altersdiskriminierung eine Rolle spielen“, zitiert die FTD Nicole Weyerstall, Expertin im Frankfurter Büro des US-Versicherers AIG http://www.aig.com. Der Harvey Nash-Geschäftsführer http://www.harveynash.de Udo Nadolski kritisiert, der durch das Gleichbehandlungsgesetz angestrebte Vorteil, nämlich die Unterbindung der Diskriminierung unter anderem am Arbeitsplatz, verkehre sich in sein Gegenteil: „Das AGG wirkt sich negativ auf die Einstellung und Beschäftigung älterer Mitarbeiter aus. Unternehmen dürfen nicht mehr gezielt nach älteren Mitarbeitern suchen, weil sie dann ja Jüngere diskriminieren könnte.“

Anstelle gesetzlicher Maßnahmen plädiert der Düsseldorfer Personalexperte für eine Deregulierung des Arbeitsmarktes: „Die Politik verliert nicht ihr Gesicht, wenn sie nach den negativen Erfahrungen eines Jahres Korrekturen macht und das dieses sicher gut gemeinte, aber verunglückte Gesetz auf ein europarechtskonformes Maß zurechtstutzt.“ Nadolski sieht nur zwei potentielle Profiteure des AGG: Die Anwälte und die Versicherungsbranche. In den USA gibt es schon seit 1992 eine spezielle Versicherung für Diskriminierungsrisiken, die so genannte Employment Practices Liability Insurance (EPLI).

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