(openPR) Die CDU-Fraktion setzt sich für verbindliche Vorsorgeuntersuchungen bei Kindern ein und will den Kinderschutz in Thüringen ausweiten. Ein entsprechender Antrag der Fraktion ist heute im Sozialausschuss beraten und beschlossen worden.
„Verbindliche gesetzliche Regelungen für Vorsorgeuntersuchungen sollen helfen, mögliche Vernachlässigungen oder Misshandlungen von Kindern aufzuspüren“, sagte der sozialpolitische Sprecher der Fraktion, Michael Panse. Nach den Vorstellungen der CDU-Sozialpolitikers soll gesetzlich vorgeschrieben werden, dass Kinder, die nicht an der ärztlichen Vorsorgeuntersuchung teilnehmen, zentral erfasst werden. Nach erfolgloser zweimaliger schriftlicher Aufforderung sollen die örtlichen Jugendämter informiert und zum Handeln aufgefordert werden. Die Ämter sind nach Sozialgesetzbuch zuständig. Bei Neugeborenen sollen die Jugendämter sofort benachrichtigt werden. Neben den verpflichtenden Vorsorgeuntersuchungen soll in den Thüringer Schulen verstärkt über Möglichkeiten der frühen Hilfe und über Beratungsangebote aufgeklärt werden.
Panse wies erneut auf die Notwendigkeit eines starken Netzwerkes hin, um einen effektiven Kinderschutz zu gewährleisten. So lobte er das Bonussystem, dass Krankenkassen mit dem Thüringer Sozialministerium entwickelt haben, mit dem die Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen honoriert wird.
Mit dem heute beschlossen Antrag hat die CDU-Fraktion die Landesregierung aufgefordert, bis zum Herbst einen entsprechenden Gesetzentwurf zum Kinderschutz vorzulegen.
Der Wortlaut des Antrages ist auf der Internetseite des Abgeordneten Panse: www.mdl-panse.de veröffentlicht.
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