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GefAS antwortet der Bundesregierungzur Mobbingproblematik

24.08.200711:28 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: GefAS antwortet der Bundesregierungzur Mobbingproblematik

(openPR) Die professionelle, gemeinnützige Anti-Mobbing-Beratungsstelle Berlin antwortet der Bundesregierung auf (1.) Drucksache 16/6139 „Mobbing am Arbeitsplatz“ vom 25.07.2007, veröffentlicht am 01.08.2007, und (2.) Drucksache 16/6154 „Anti-Mobbingberatung als Präventionsleistung der Krankenkassen“ vom 26.07.2007, veröffentlicht am 07.08.2007.



Wir widersprechen deutlich der Aussage der Bundesregierung, dass die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten, Mobbing am Arbeitsplatz entgegenzuwirken, für Mobbing-Betroffene ausreichen.

Begründung:

Die Bundesregierung bestätigt zwar die gesellschaftliche Relevanz der Mobbingproblematik (u. a.): millionenfache Verletzung der Würde und erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigungen betroffener Bürgerinnen und Bürger unseres Landes (Datenquelle: repräsentative wissenschaftliche Untersuchung zum Thema Mobbing, 2002) und zieht nach Prüfung der bestehenden Rechtslage den Schluss, dass die rechtlichen Möglichkeiten, Mobbing am Arbeitsplatz entgegenzuwirken – sowohl für Arbeitgeber (AG) zur Unterbindung von Mobbing-Handlungen als auch für Arbeitnehmer (AN) als Mobbing-Betroffene - ausreichend seien. Diese Einschätzung ist nur zum Teil richtig.

Wir geben der Bundesregierung recht die gesetzlichen Regelungen, wie zum Beispiel das Grundgesetz, das Bürgerliche Gesetzbuch, aber auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, legen dem AG gegenüber genug Schutzpflichten auf, um Mobbing-Handlungen zu verhindern. Wir teilen die Auffassung der Bundesregierung, dass Mobbing am Arbeitsplatz möglichst frühzeitig und präventiv entgegengewirkt werden muss. Wir sind weiter der Auffassung, Mobbing ist in das Bewusstsein der Allgemeinheit gerückt und es gibt genug Informationsmaterialien.

Allein, und das bestätigt auch der zitierte Mobbingbericht (2002), ein wirksamer Schutz für betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unseres Landes ist nicht gegeben! Die Gesellschaft für Arbeits- und Sozialrecht e. V., Mitglied des Präventionsnetzwerks „Mobbing“ des sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit, kann mittlerweile auf 11-jährige umfangreiche Erfahrungen auf diesem Gebiet in Beratungsstellen in Berlin, Brandenburg und Sachsen zurückgreifen und muss feststellen, dass zunehmend die betroffenen Personen an durch Mobbing verursachten negativen gesundheitlichen Auswirkungen zu leiden haben! Betroffene finden aus sozialen und finanziellen Erwägungen kaum die erforderliche, oftmals langfristige Hilfe.

Leider ist die Datenbasis der Bundesregierung bezüglich der Situation von Betroffenen unzureichend. Wie in der Drucksache 16/6154, Antwort der Bundesregierung, genannt, kann sie auf keine verlässlichen Zahlen zurückgreifen, wie viele qualifizierte, sozial in hohem Maße kompetente Beratungsstellen sich für die Betroffenen einsetzen. Aber in Beratungsstellen, wie beispielsweise die gemeinnützige, d. h. eben auch nichtkommerzielle, GefAS-Beratungsstelle in Berlin, können empirisch gesicherte Fakten bereitstellen. Wir können belegen, dass für betroffene AN gezielte Hilfe und Unterstützung sehr schwer zu finden ist. Daher verweisen Krankenkassen ihre Mitglieder, Therapeuten und die mit einem Mobbingschutzmandat befassten Rechtsanwälte ihre Klienten an unsere Beratungsstellen, damit wir aufgrund unserer Erfahrungen psychologisch angemessen beraten und den Sachverhalt gutachterlich bewerten können.

Im Namen aller von Mobbing Betroffenen müssen wir die Bundesregierung nachhaltig auffordern, für einen wirksameren Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu sorgen und betonen den rechtstaatlichen Handlungsbedarf.

Dazu wäre es im ersten Schritt hilfreich, wie in der Drucksache 16/6154 gefordert, Anti-Mobbing-Beratungsstellen angemessen zu unterstützen. Hierzu verweisen wir auch auf unsere Petition (Arbeitsschutz: Opfer von Mobbing - eingereicht durch: Gesellschaft für Arbeits- und Sozialrecht e. V., am Mittwoch, 11. April 2007 mit dem Status: parlamentarische Prüfung). Gemeinnützige, nicht kommerzielle Beratungsstellen haben deshalb einen so regen Zulauf, weil die Betroffenen keine Beratungsleistungen mit enormem finanziellen Aufwand in Anspruch nehmen können. Zwar handelt es sich bei den meisten von Mobbing Betroffenen um Beschäftigte mit einem geregelten Einkommen, aber auch z. B. um Personen aus dem Gesundheitsdienst und Verwaltungsangestellte des öffentlichen Dienstes mit geringem Einkommen, um Polizisten (Familienväter) des mittleren Dienstes, die oftmals bereits durch Krankheit längere Zeit von der Berufsfähigkeit ausgeschlossen sind oder durch Aufgabe der beruflichen Tätigkeit sich in sozialen Schwierigkeiten befinden.

Im zweiten Schritt ist es notwendig, neue zusätzliche Anti-Mobbing-Beratungsstellen zu schaffen. Laut der Recherche des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) gibt es kaum geeignete Institutionen. So verweist bspw. auch die „Escher Redaktion“ des Mitteldeutschen Rundfunks Ratsuchende an die GefAS-Beratungsstelle Berlin, die Betroffene aus dem gesamten Bundesgebiet persönlich und telefonisch berät.

Wir regen an, dass alle Anti-Mobbing-Beratungsstellen nach bestimmten Qualitätsmerkmalen arbeiten müssen. Hierzu sind Leitlinien zu erarbeiten.

Wir sind der Überzeugung, die Bundesregierung revidiert ihre Einschätzung bezüglich der Mobbingproblematik für Betroffene und hoffen auf die zügige Umsetzung unserer Vorschläge. Wir bieten mit Nachdruck unsere Hilfe bei der Realisierung dieser wichtigen Aufgabe an.

Siegfried Unger
Vorstand
Michael Kaffee
Diplom Psychologe

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