(openPR) 15. Dezember 2003 - »Die Zehn Gebote enthalten 279 Wörter, die amerikanische Unabhängigkeitserklärung 300, die Verordnung der Europäischen Gemeinschaft über den Import von Karamelbonbons aber exakt 25 911«, soll Franz Josef Strauß einst beklagt haben. Vor ähnlichen Konvoluten stehen Unternehmer, wenn es um Bestimmungen zum Arbeits- und Umweltschutz geht. Nicht genug damit, dass sie permanent über die aktuelle Gesetzeslage entsprechend dem Stand der Technik auf dem Laufenden sein müssen. Sie sind außerdem dazu verpflichtet, die Bestimmungen in die Praxis umzusetzen. Ein Arbeitgeber muss das Gefahrenpotenzial jedes Arbeitsplatzes abschätzen und schriftliche Anweisungen für den Umgang mit Geräten und Stoffen erstellen. Passiert ein Unfall und der Unternehmer kann nicht nachweisen, dass er allen Bestimmungen Genüge getan hat, kann er haftbar gemacht werden.
Vor allem in kleinen und mittelständischen Betrieben fehlen Zeit und Mitarbeiter, um neue Rechtsvorschriften im Auge zu behalten. »Viele haben die Gesetze im Volltext abonniert, die relevanten Inhalte muss sich der Sicherheitsbeauftragte mühsam erarbeiten«, erklärt Thorsten Wack vom Fraunhofer-Institut für Umwelt-, Sicherheits- und Energietechnik UMSICHT. Die Oberhausener Forscher haben deshalb zusammen mit der Gesellschaft für Anlagenbau und Service GEfAS das Webportal DUBAnet® (Durchführungs- und Betriebsanweisungen im Netz) entwickelt. Nutzer des Portals haben nicht nur Zugriff auf aktuelle Gesetzestexte; sie werden gezielt über Änderungen informiert, die für sie relevant sind. Hinzu kommt, dass DUBAnet® auch bei der Umsetzung im Betrieb assistiert Ändert sich beispielsweise die Richtlinie für einen Schweißarbeitsplatz, informiert das Portal im Rahmen des vereinbarten Supports per E-Mail über nötige Änderungen in der Betriebsanweisung. Die Technik dazu hat das UMSICHT zum Patent angemeldet.











