(openPR) Die Falk-Gruppe in München, war einer der größten deutschen Anbieter von geschlossenen Immobilienfonds. Das von Helmut W. Falk gegründete Unternehmen war seit 1979 Initiator von geschlossenen Immobilienfonds mit einer Spezialisierung auf Gewerbeimmobilien in Deutschland und Nordamerika. Dabei wurden Immobilienfonds mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von annähernd 3,2 Milliarden Euro aufgelegt und bis zu 32 000 Anleger für verschiedene Beteiligungen angeworben.
In vielen Fällen wurde der gleiche Vertrieb zur Anwerbung der Anleger genutzt. Ebenso zeigen vermehrt die gleichen Banken als Finanzierer der Eigenkapitaleinlage. Wie sich erst durch umfangreichere Ermittlungen zeigte, befand sich der Konzern bereits um die Jahrtausendwende in einer existentiellen Krise. Diese wurde auch den Anlegern Ende 2004 bekannt gemacht. Aufgrund erheblicher Vermietungsschwierigkeiten bei verschiedenen Objekten und daraus folgenden hohen Mietgarantiezahlungen für mehrere Fonds stand die Zahlungsunfähigkeit der Falk-Gruppe bevor. Nicht zuletzt durch das gescheiterte Fondsprojekt um den Erbbaurechtsfonds Falk-Fonds 80 war die Insolvenz der Falk-Gruppe unausweichlich geworden. Dementsprechend wurden am 01.08.2005 und 29.07.2005 Insolvenzverfahren über die Vermögen der Falk Capital KG, der Falk Financial Marketing KG, der Falk Developement KG und der Falk Asset Management KG eröffnet. Die Verwaltung der Fonds übernahm die Euro Asset Management GmbH. Gegen die Verantwortlichen laufen strafrechtliche Ermittlungen. Inzwischen sind die Falk-Fonds 68, 71 und 77 insolvent. Den Falk-Fonds 72, 73 und 75 droht ebenfalls die Insolvenz. Die Falk-Fonds 70 und 80 befinden sich in Auflösung. Von den Anlegern der insolventen Fonds 68 und 71 wird derzeit ein Teil der von ihnen vereinnahmten Ausschüttungen vom Insolvenzverwalter zurückgefordert. Die Anleger werden daher mit einem Totalverlust konfrontiert. Zudem haben einige Anleger noch Darlehensverbindlichkeiten zu tilgen.
Die Zeitschrift FINANZtest beschrieb dementsprechend im Jahre 2005 auf ihrer Warnliste für den Grauen Kapitalmarkt, dass Chancen und Risiken der angebotenen Falk-Fonds in einem krassem Missverhältnis stünden. Außerdem seien die Fonds unseriös beworben oder mit dubiosen Methoden vermittelt worden. Dem kann man sich nur anschließen. Viele Anleger sind mit Ausschüttungsversprechungen geworben worden, die in den meisten Fällen nicht realisiert werden können. Zudem haben einige Anleger ihre Eigenkapitaleinlage bei Banken fremdfinanziert und müssen jetzt ihren Kredit abzahlen. Für die geschädigten Anleger kann es daher nur das Ziel geben, die Beteiligung so schnell wie möglich rückabzuwickeln. Der Anleger hat im gegebenen Fall einen Schadensersatzanspruch gegen seinen Berater wenn dieser bei Zeichnung des Fonds nicht ordnungsgemäß aufgeklärt hat. Er musste für die Beitrittsentscheidung des Anlegers ein zutreffendes Bild über das Beteiligungsobjekt vermitteln und über alle Umstände, die für die Anlageentscheidung wesentlich waren zutreffend, verständlich und vollständig aufklären. Zahlreiche Urteile belegen die Haftung der Vermittler bei einer plausibel vorgetragenen Falschberatung. Anleger derartiger Fallkonstellationen sollten daher ihren Sachverhalt auf etwaige Lösungsmöglichkeiten überprüfen lassen.







