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Falk Beteiligungsgesellschaft 75: Möglichkeiten der Anleger

Bild: Falk Beteiligungsgesellschaft 75: Möglichkeiten der Anleger
Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

(openPR) Die Falk-Gruppe zählt zu den größten Emittenten von geschlossenen Immobilienfonds in Deutschland. Doch schon in den Jahren 2004/2005 geriet das Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten. Gründe hierfür waren, dass in vielen Fällen die prospektierten Mieteinnahmen nicht erreicht werden konnten und eine Änderung im Steuerrecht, die besonders den Falk-Fonds 80 betraf. Aber auch der Fonds Falk Beteiligungsgesellschaft 75 blieb von den wirtschaftlichen Schwierigkeiten nicht verschont. Die Folge: Anleger erhielten keine Ausschüttungen mehr.

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden, rät betroffenen Anlegern des Falk Fonds 75 daher, ihre möglichen Ansprüche auf Schadensersatz rechtlich überprüfen zu lassen. „Schon 2004 schlug die Krise auf dem Immobilienmarkt beim Falk Fonds 75 zu. Anleger mussten auf ihre Ausschüttungen verzichten. Die Lage auf dem Immobilienmarkt ist nach wie vor sehr schwierig. Daher ist es meines Erachtens sinnvoller, rechtliche Ansprüche auf Schadensersatz prüfen zu lassen, anstatt auf eine Erholung des Fonds zu hoffen. Zumal über einige Falk-Fonds schon das Insolvenzverfahren eröffnet wurde“, so Cäsar-Preller.

Die Chancen, das investierte Geld zu retten, stehen nach Meinung des Juristen nicht schlecht. Er sieht vor allem zwei Ansatzpunkte. „Die erwarteten Mieteinnahmen waren schon sehr optimistisch. Daher könnte auf Rückabwicklung des Geschäfts wegen Prospektfehler plädiert werden. Außerdem können möglicherweise Ansprüche auf Schadensersatz wegen Falschberatung geltend gemacht werden. Unserer Erfahrung nach wurden die Anleger oftmals nicht über die wirtschaftlichen Risiken des Fonds, die bis zum Totalverlust des investierten Geldes reichen, aufgeklärt. Auch über die Provisionen, die der Bankberater für die Vermittlung der Anlage erhielt, hätte der Anleger informiert werden müssen. Dies ist aber immer im Einzelfall zu prüfen“, erklärt Cäsar-Preller.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bereits bundesweit erfolgreich geschädigte Anleger der Falk Beteiligungsgesellschaft 75.

Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/aktuelles/artikel/anlegerschutz/

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