openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Falk-Fonds: Erkenntnisse aus dem staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren

Bild: Falk-Fonds: Erkenntnisse aus dem staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren

(openPR) Nachdem die Staatsanwaltschaft München nunmehr erste Einblicke in die Ermittlungen bezüglich der insolventen Falk-Unternehmensgruppe gewährte, wird von offizieller Seite bestätigt, dass Insider bereits im Jahr 1998 Kenntnis von den erheblichen wirtschaftlichen Problemen der Falk-Gruppe hatten. Ohne die Unterstützung der finanzierenden Bank hätte sich die im Jahre 2005 angemeldete Insolvenz zahlreicher Firmen der Falk-Gruppe und wohl auch einiger Fondsgesellschaften deutlich früher gezeigt. Tausende von Anlegern hätten dadurch erhebliche Verluste vermeiden können. Noch in den Jahren 2003 und 2004 wurden Anleger für Beteiligungen an Falk-Fonds geworben, obwohl bereits seit Jahren feststand, dass die Unternehmensgruppe von den Banken künstlich am Leben erhalten wird. Die insoweit involvierten Banken haben sogar darauf bestanden, sich die weichen Kosten der noch nicht aufgelegten Falk-Fonds als Gegenleistung für die ausgereichten Betriebsmittelkredite abtreten zu lassen. Über diese Informationen klärten weder die Leistungsbilanz des Unternehmens, noch die jeweiligen Emissionsprospekte der in den Jahren 1998 und später aufgelegten Fondsbeteiligungen auf. Dieser Tatbestand, der den Banken des geldgebenden Bankenkonsortiums der Falk-Gruppe, der Commerbank AG, der Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG und der Dresdener Bank AG, bekannt war, durfte den beteiligten Anlagevermittlern und Anlageberatern auch nicht verborgen geblieben sein. Nachdem bereits eine Vielzahl von Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit Beteiligungen der Falk-Gruppe abgehandelt worden ist, zeigt sich nach wie vor die Notwendigkeit von Schadensersatzprozessen gegen Anlagevermittler und Anlageberater, die unrichtige Informationen bei Verkauf der Beteiligung weitergegeben haben. Dabei kommt es nach Auffassung vieler Gerichte überhaupt nicht auf die Frage an, ob die Vermittler Kenntnis von der wirtschaftlichen Schieflage der Falk-Gruppe hatten. Entscheidend ist, dass sie regelmäßig ihre Beratungspflichten nicht erfüllt haben. Hierbei zeigen sich häufig erschreckende Beratungsfehler. Gerade Anleger, die eine sichere Kapitalanlage zur Altersvorsorge suchten, erhielten schlechten Rat, wenn ihnen eine Beteiligung an Falk-Fonds verkauft wurde. Auch ist erforderlich, dass den Anlegern vollständige und zutreffende Emissionsunterlagen übermittelt wurden. Hierbei werden sich auch die Verantwortlichen fragen müssen, ob ihre Emissionsunterlagen den Anforderungen an die Prospektrichtigkeit und die Prospektvollständigkeit genügen.


Durch die derzeitigen Erkenntnisse ergibt sich ein weiterer Problemkreis, wenn Anleger ihr Einlagekapital bei Banken finanziert haben, die zu dem oben genannten Bankenkonsortium zählten. Sollten Anleger bei der Commerzbank AG, der Bayerischen Hypo- und Vereinsbank AG oder der Dresdener Bank AG eine Finanzierung ihrer Eigenkaptaleinlage durchgeführt haben, ist auch in diese Richtung eine Prüfung sinnvoll. Eventuell können der Bank Einwendungen gegen die Darlehensforderung entgegengehalten werden oder ihr gegenüber Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
Anleger verschiedener Falk-Fonds sollten daher insbesondere ihre Beratungssituation und das etwaige Darlehensverhältnis auf diese Besonderheiten überprüfen lassen. Aufgrund der Veröffentlichungen in zahlreichen Publikationen wird spätestens jetzt von dem Beginn der Verjährungsfrist auszugehen sein.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 134813
 127

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Falk-Fonds: Erkenntnisse aus dem staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Fall Madoff betrifft deutsche Anleger
Fall Madoff betrifft deutsche Anleger
Der jüngst für Schlagzeilen sorgende Betrugsfall in den USA in Zusammenhang mit dem Anlageberater bzw. Vermögensverwalter Bernhard Madoff sorgt auch in Deutschland und dem europäischen Ausland für Nachwehen. Zahlreiche Anleger haben erhebliche Vermögenswerte im Rahmen des konstruierten Schneeballsystems verloren. Die Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat einen Geschädigtenpool gegründet, der eine gemeinsame Rechtsdurchsetzung mit Unterstützung spezialisierter amerikansicher Rechtsanwälte beabsichtigt. Interessenten können sich unverbindli…
Stärkere Sicherungsrechte für Handwerker
Stärkere Sicherungsrechte für Handwerker
Der Gesetzgeber hat mit aktuellem Gesetz zur Sicherung von Werkunternehmeneransprüchen und zur verbesserten Durchsetzung von Forderungen (Forderungssicherungsgesetz - FoSiG) die Rechte der Handwerker und Werkunternehmer gestärkt. Wichtige Änderungen sind insoweit in den Vorschriften der §§ 641, 641a, 632a BGB enthalten. Der Gesetzestext und ein Kurzgutachten zu den Rechten von Handwerkern und Werkunternehmern kann bestellt werden unter: Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Wolfratshauserstraße 80 81379 München Ansprechpartner: Rechtsanwalt…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Falk-Fonds: Anleger sind in ZugzwangBild: Falk-Fonds: Anleger sind in Zugzwang
Falk-Fonds: Anleger sind in Zugzwang
… folgenden hohen Mietgarantiezahlungen für mehrere Fonds stand die Zahlungsunfähigkeit der Falk-Gruppe bevor. Nicht zuletzt durch das gescheiterte Fondsprojekt um den Erbbaurechtsfonds Falk-Fonds 80 war die Insolvenz der Falk-Gruppe unausweichlich geworden. Dementsprechend wurden am 01.08.2005 und 29.07.2005 Insolvenzverfahren über die Vermögen der Falk …
Falk Fonds 76: Anleger bekommt Geld zurück
Falk Fonds 76: Anleger bekommt Geld zurück
Immer mehr Anleger des Falk Fonds 76 bekommen ihr Geld zurück. "Mitunter ist nicht einmal mehr ein langer Rechtsstreit nötig“, freut sich Rechtsanwalt Hartmut Göddecke über den jüngsten Erfolg seiner Kanzlei vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt am Main gegen die Bank, die den Anlegern des Falk Fonds 76 die Kredite gegeben hat. Der Siegburger Rechtsanwalt rechnet jetzt beim Falk Fonds 76 „mit einer beschleunigten Streitbeilegung, so dass die Anleger ihr Geld wieder bekommen“. Der Fall: Die Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte vertrat vor d…
Falk-Fonds 66: weiterer Erfolg für geschädigte Anleger
Falk-Fonds 66: weiterer Erfolg für geschädigte Anleger
CLLB Rechtsanwälte erstreiten eine Schadensersatzzahlung gegenüber der Sparkasse Bochum. München, 16.03.2011: Anleger der diversen Falk-Fonds (u.a. Falk-Fonds 58, 60,64, 66, 71, 72, 74, 76, 78 sowie Falk Zinsfonds), denen der Abschluss der Falk-Fonds Beteiligung im Rahmen eines Beratungsgesprächs vermittelt wurde, haben nach Auffassung der Kanzlei CLLB …
Bild: Themen der \'kapital-markt intern\' Ausgabe 17/07 vom 27. April 2007Bild: Themen der \'kapital-markt intern\' Ausgabe 17/07 vom 27. April 2007
Themen der \'kapital-markt intern\' Ausgabe 17/07 vom 27. April 2007
… man schon am Abgrund, heute ist man einen Schritt weiter: – Mehrere 'k-mi' vorliegende Gutachten und Zwischenberichte von StA und Kripo aus 2006 im Falk-Ermittlungsverfahren, die zwischenzeitlich an die Öffentlichkeit gelangt sind, bringen schwarz auf weiß ans Licht: Die Falk-Gruppe galt intern bzw. hinter den Kulissen bereits 1998 als Sanierungsfall. …
Bild: Neu Hoffnung für Anleger des Falk-ZinsfondsBild: Neu Hoffnung für Anleger des Falk-Zinsfonds
Neu Hoffnung für Anleger des Falk-Zinsfonds
… über das die Fondsgesellschaft nur gemeinsam mit dem beauftragten Mittelverwendungskontrolleur verfügen kann. Wie sich aus einem zwischenzeitlich anhängigen Ermittlungsverfahren gegen die ehemaligen Vorstände beziehungsweise Gründungsgesellschafter der Falk-Zinsfonds GbR ergibt, war jedoch entgegen dieser vertraglichen Vereinbarung die Einzelverfügungsbefugnis …
Bild: Themen der 'kapital-markt intern' Ausgabe 25/07 vom 22. Juni 2007Bild: Themen der 'kapital-markt intern' Ausgabe 25/07 vom 22. Juni 2007
Themen der 'kapital-markt intern' Ausgabe 25/07 vom 22. Juni 2007
… Thilo Köhler sowie Thomas Suk, erhoben. Wie RA Ralph Veil, Kanzlei Mattil & Kollegen/München, mitteilt, der Falk-Anleger vertritt, seien die Ermittlungsverfahren gegen weitere 30 Falk-Verantwortliche noch nicht abgeschlossen. 'k-mi'-Beilage: Vertriebsumfrage 'Haftungsdach' 'k-mi'-Prospekt-Checks: ++ Lloyd Fonds 79 – Britische Kapital Leben VII. …
Falk-Fonds 59: Insolvenzverwalter fordert kommende Woche Anleger zur Rückzahlung erhaltener Ausschüttungen auf
Falk-Fonds 59: Insolvenzverwalter fordert kommende Woche Anleger zur Rückzahlung erhaltener Ausschüttungen auf
… Süddeutschen Zeitung vom 19.10.2007 wird der Insolvenzverwalter des zwischenzeitlich insolventen Falk Fonds 59, Herr Josef Nachmann, in der kommenden Woche alle Anleger des Falk-Fonds 59 zunächst außergerichtlich auffordern, 65 % der erhaltenen Ausschüttungen bis 23.11.2007 oder, nach fruchtlosem Verstreichen dieses Datums, 75 % der erhaltenen Ausschüttungen …
Bild: Falk Fonds: Prometa GmbH unterliegt auch in II. Instanz gegen AnlegerBild: Falk Fonds: Prometa GmbH unterliegt auch in II. Instanz gegen Anleger
Falk Fonds: Prometa GmbH unterliegt auch in II. Instanz gegen Anleger
… Gesellschaft an der er finanziell beteiligt war. Als diese verweigert wurden, drohte der Anleger mit strafrechtlichen Konsequenzen unter Verweis auf damals bereits laufende Ermittlungsverfahren. Das nahm die Prometa zum Anlass, dem „lästigen“ Anleger fristlos das Treuhandverhältnis zu kündigen. Der Gesellschaftsvertrag sieht allerdings zum Schutz der Treugeber …
Victory Media - Anlegeranwälte befürchten Sogwirkung
Victory Media - Anlegeranwälte befürchten Sogwirkung
… Gruppe seit längerem. Nicht umsonst interessiert sich die Staatsanwaltschaft Augsburg für das undurchsichtige Firmengeflecht. Seit September 2005 läuft ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Untreue und Steuerhinterziehung. „Gerade in diesem unklaren Vertragsgeflecht der Gruppe mit der Firma Global Entertainment Production …
Erste BGH-Entscheidung zur Rückabwicklung Falk-Zinsfonds, Falk-Fonds 60 und Falk-Fonds 66
Erste BGH-Entscheidung zur Rückabwicklung Falk-Zinsfonds, Falk-Fonds 60 und Falk-Fonds 66
… Karlsruhe, den 07.08.2007 - BGH bestätigt die von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte erstrittenen OLG-Urteile zur vollständigen Rückabwicklung von Beteiligun-gen am Falk-Zinsfonds, Falk-Fonds 66 und Falk-Fonds 6o Anleger erhalten sämtliche geleis-teten Zahlungen zurück und werden von zukünftigen Darlehensraten sowie etwaigen Nach-forderungen der Fondsgesellschaften …
Sie lesen gerade: Falk-Fonds: Erkenntnisse aus dem staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren