(openPR) Nachdem die Staatsanwaltschaft München nunmehr erste Einblicke in die Ermittlungen bezüglich der insolventen Falk-Unternehmensgruppe gewährte, wird von offizieller Seite bestätigt, dass Insider bereits im Jahr 1998 Kenntnis von den erheblichen wirtschaftlichen Problemen der Falk-Gruppe hatten. Ohne die Unterstützung der finanzierenden Bank hätte sich die im Jahre 2005 angemeldete Insolvenz zahlreicher Firmen der Falk-Gruppe und wohl auch einiger Fondsgesellschaften deutlich früher gezeigt. Tausende von Anlegern hätten dadurch erhebliche Verluste vermeiden können. Noch in den Jahren 2003 und 2004 wurden Anleger für Beteiligungen an Falk-Fonds geworben, obwohl bereits seit Jahren feststand, dass die Unternehmensgruppe von den Banken künstlich am Leben erhalten wird. Die insoweit involvierten Banken haben sogar darauf bestanden, sich die weichen Kosten der noch nicht aufgelegten Falk-Fonds als Gegenleistung für die ausgereichten Betriebsmittelkredite abtreten zu lassen. Über diese Informationen klärten weder die Leistungsbilanz des Unternehmens, noch die jeweiligen Emissionsprospekte der in den Jahren 1998 und später aufgelegten Fondsbeteiligungen auf. Dieser Tatbestand, der den Banken des geldgebenden Bankenkonsortiums der Falk-Gruppe, der Commerbank AG, der Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG und der Dresdener Bank AG, bekannt war, durfte den beteiligten Anlagevermittlern und Anlageberatern auch nicht verborgen geblieben sein. Nachdem bereits eine Vielzahl von Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit Beteiligungen der Falk-Gruppe abgehandelt worden ist, zeigt sich nach wie vor die Notwendigkeit von Schadensersatzprozessen gegen Anlagevermittler und Anlageberater, die unrichtige Informationen bei Verkauf der Beteiligung weitergegeben haben. Dabei kommt es nach Auffassung vieler Gerichte überhaupt nicht auf die Frage an, ob die Vermittler Kenntnis von der wirtschaftlichen Schieflage der Falk-Gruppe hatten. Entscheidend ist, dass sie regelmäßig ihre Beratungspflichten nicht erfüllt haben. Hierbei zeigen sich häufig erschreckende Beratungsfehler. Gerade Anleger, die eine sichere Kapitalanlage zur Altersvorsorge suchten, erhielten schlechten Rat, wenn ihnen eine Beteiligung an Falk-Fonds verkauft wurde. Auch ist erforderlich, dass den Anlegern vollständige und zutreffende Emissionsunterlagen übermittelt wurden. Hierbei werden sich auch die Verantwortlichen fragen müssen, ob ihre Emissionsunterlagen den Anforderungen an die Prospektrichtigkeit und die Prospektvollständigkeit genügen.
Durch die derzeitigen Erkenntnisse ergibt sich ein weiterer Problemkreis, wenn Anleger ihr Einlagekapital bei Banken finanziert haben, die zu dem oben genannten Bankenkonsortium zählten. Sollten Anleger bei der Commerzbank AG, der Bayerischen Hypo- und Vereinsbank AG oder der Dresdener Bank AG eine Finanzierung ihrer Eigenkaptaleinlage durchgeführt haben, ist auch in diese Richtung eine Prüfung sinnvoll. Eventuell können der Bank Einwendungen gegen die Darlehensforderung entgegengehalten werden oder ihr gegenüber Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
Anleger verschiedener Falk-Fonds sollten daher insbesondere ihre Beratungssituation und das etwaige Darlehensverhältnis auf diese Besonderheiten überprüfen lassen. Aufgrund der Veröffentlichungen in zahlreichen Publikationen wird spätestens jetzt von dem Beginn der Verjährungsfrist auszugehen sein.








