(openPR) Handwerkskammer Cottbus informiert regionale Betriebe
Der Deutsche Bundestag hat am 24. Mai die Novellierung des Unternehmenssteuer-Gesetzes beschlossen. Trotz des Zieles einer Förderung des Mittelstandes ergeben sich aus den Änderungen Probleme. Hier setzt das Beratungsangebot der Handwerkskammer Cottbus (HWK) für kleine und mittelständische Betriebe in Südbrandenburg an.
Download der Pressemitteilung im PDF-Format: www.4iMEDIAdownload.com/PM/HWK/458-1-SteuerReform.pdf
Die Regierung wirbt mit einer Senkung der Steuerlast bei Kapitalgesellschaften von 38,7 Prozent auf 29,83 Prozent. Auch die Senkung der Einkommenssteuer für Personengesellschaften, eine neue Zinsschranke und Sonderregelungen für Gewinne, die im Unternehmen bleiben, sollen Investitionsanreize schaffen.
Dazu erklärt Peter Dreißig, Präsident der HWK: „Beim Blick auf die Prozentsätze allein, ist Vorsicht geboten. Denn bei den Veränderungen der Abschreibungsregeln wird die Besteuerungsbasis verbreitert. Demnach sind zwar die Prozentzahlen der Steuerlast gesunken, das Ausmaß der Abgaben bleibt jedoch gleich. Vor allem Personengesellschaften, bei denen die Gesellschafter mit ihrem gesamten Vermögen haften, müssen mit einer höheren Steuerbelastung rechnen.“ Denn die Gegenfinanzierungsmaßnahmen der Novellierung und Änderungen bei der Gewerbesteuer heben die geringen Steuerentlastungen auf. Hinzu kommt ab 2009 eine Abgeltungssteuer von einheitlichen 25 Prozent.
„Viele der Neuregelungen erweisen sich als serh kompliziert und führen nicht zu einer Vereinfachung des Steuersystems“, mahnt Peter Dreißig. So sei die Gewerbesteuer ab 2008 nicht mehr als Betriebsausgabe vom Gewinn abziehbar und Kürzungen beim Gewerbeertrag stellen zusätzliche finanzielle Belastungen dar.
Unternehmen sollten sich frühzeitig, in Absprache mit ihrem Steuerberater, mit den zukünftigen Abgaben beschäftigen. Hierzu erteilt die HWK kostenlos Auskünfte für interessierte Handwerksbetriebe.
Für Journalisten: Für ein umfassendes Interview zur Unternehmens-Steuerreform steht Ihnen Walter Grazzeck, Abteilungsleiter Unternehmensberatung der HWK gern zur Verfügung.
Hintergrund: Mit der Reform der Unternehmenssteuer wollen CDU/CSU und SPD den Standort Deutschland im internationalen Wettbewerb um Investoren attraktiver machen. Kernpunkt der Reform ist ein Absenken der Steuerlast der Kapitalgesellschaften um 9 Prozent und der Körperschaftssteuer auf 25 Prozent. Hinzu kommt allerdings eine Abgeltungssteuer, die Erträge aus Zinsen, Dividenden oder Kursgewinnen mit 25 Prozent erfassen soll. Die neuen Abschreibungsregeln heben außerdem die degressive Abschreibung auf.
Versendung erfolgt im Auftrag der HWK Cottbus durch 4iMEDIA Berlin/Brandenburg (Cottbus)

