(openPR) GERSTETTEN/HERBRECHTINGEN, 07.08.2007. Eigentlich scheint auf den ersten Blick alles klar. Die Kreisstadt Heidenheim hat Überkapazitäten im Bereich ihrer Kläranlagen; die Stadt Herbrechtingen und die Gemeinde Gerstetten dagegen müssen in den kommenden Jahren viel Geld in Ihre Abwasseranlagen stecken. Da liegt die Idee nahe, über einen Anschluss der beiden Orte an die bestehende und nicht ausgelastete Kläranlage in Heidenheim nachzudenken.
Doch was auf den ersten Blick als die Quadratur des Kreises erscheint, könnte sich für Gerstetten und Herbrechtingen als ein tückischer Fallstrick entpuppen.
Obwohl von vielen Stellen vor den Risiken von Cross-Border-Verträgen gewarnt worden war, schloss die Stadt Heidenheim noch im Dezember 2002 einen solchen Leasingvertrag ab. Dabei wurden die stadteigenen Kläranlagen, Kanäle und Sonderbauwerke an eine US-Investorengruppe, einen so genannten „Trust“, für 99 Jahre „verkauft“ und gleichzeitig für 25 bzw. 29 Jahre von der Stadt wieder zurückgemietet.
Von den Befürwortern als harmlose „Hin- und Hermietverträge“ bezeichnet, steckt bei genauerer Betrachtung der Teufel, wie so oft, im Detail. So ist die Stadt nach Ablauf der Rückmietzeit (25 bzw. 29 Jahre) dazu verpflichtet „ihre“ Kläranlage „zurückzukaufen“ - andernfalls kann der amerikanische Vertragspartner die Herausgabe der Kläranlage verlangen, alternativ über einen Dienstleistungsvertrag, den so genannten „Service-Contract“, in die Betreibereigenschaft der Kläranlage einsteigen.
Sicherlich, es steht weder dem Herbrechtinger noch dem Gerstetter Gemeinderat zu, über Verträge zu urteilen, die die Heidenheimer Kollegen im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung geschlossen haben. Doch andererseits spielt es für die „Anschlussgemeinden“ bei einer fast 20 Millionen Euro teuren Investition, schon eine gehörige Rolle, wer in den nächsten Jahren Betreiber der Heidenheimer Kläranlage und somit auch Vertragspartner sein wird. Zumal die Betreibereigenschaft nicht einmal für die Dauer des Untermietvertrages gewährleistet ist, da den amerikanischen Investoren eine ganze Reihe Sonderkündigungsmöglichkeiten eingeräumt wurde. Im Falle der vorzeitigen Kündigung könnte der Trust ebenfalls die Herausgabe der Anlage verlangen. Herbrechtingen und Gerstetten würde in diesem Fall wohl nicht viel anderes übrig bleiben, als künftig ihr Wasser von gewinnorientierten US-Amerikanern klären zu lassen. Für Gemeinderat Gerd Eckhardt käme es fast schon einer bedingt-vorsätzlichen Amtspflichtverletzung gleich, wenn Rückwirkungsrisiken, die für die „Anschlussgemeinden“ aus dem Cross-Border-Vertrag entstehen können, einfach verschwiegen, verharmlost oder übergangen werden würden.
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Ansprechpartner: Gerd Eckhardt









