AGG: „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit.“
(openPR) Unter diesem Leitsatz teilt die „taz“ vom 5. Juli 2007 mit, dass die Arbeitnehmerinnen der Süderelbe Logistik GmbH vor dem Arbeitsgericht Hamburg einen Teilsieg errungen haben. Die Klägerinnen wurden zuvor nach einem schlechter dotierten Tarifvertrag bezahlt, als Männer, die die gleiche gewerbliche Arbeit ausführten. Hiergegen waren die Klägerinnen zu Felde gezogen und der Betriebsrat hatte geklagt.
Im Gütetermin wurde zunächst ein Teilvergleich geschlossen. Bei weiteren von diesem Teilvergleich noch nicht erfassten Fällen muss der Arbeitgeber nun die Gründe für die nicht-tarifliche Bezahlung gegenüber dem Gericht darlegen. Wie die „taz“ mitteilt, gab der Richter der Beklagten den „ganz dringenden Rat“ sich ihre Begründung gut zu überlegen.
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Rechtsanwalt Marcus Kreuzinger ist zugelassener Rechtsanwalt in Berlin und Partner der Rechtsanwaltskanzlei Bösel, Kohwagner & Kollegen (http://www.boesel-kollegen.de/). Sein überwiegender Tätigkeitsbereich liegt im IT-Recht, gewerblichen Rechtsschutz sowie im Wirtschaftsrecht (Arbeits-, Handels-, Gesellschafts- und Vertragsrecht).
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