(openPR) Altkanzler Gerhard Schröder hatte am Ende seiner Amtszeit dem in Vergessenheit geratenen Begriff Kakophonie mit Blick auf die Vielstimmigkeit in seiner Partei wieder Leben eingehaucht. Immerhin schaffte es die Kakophonie 2002 bei der Wahl zum Wort des Jahres auf den 4. Platz.
Bei den vielen guten Ratschlägen und düsteren Prognosen, die derzeit in Sachen Göttinger Gruppe in den Medien verbreitet werden, kann der betroffene Anleger leicht das Gespür für den richtigen Ton, sprich für das richtige Verhalten, verlieren. Diese Kakophonie ist dem BSZ® e.V., der in den vergangenen Jahren viele erfolgreiche Interessengemeinschaften initiiert hat, bestens bekannt. Auch in früheren spektakulären Anlageskandalen wie Phoenix, Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West und WGS war die Bandbreite der Empfehlungen beachtlich. Letztlich wurden die geschädigten Anleger dadurch aber nur noch weiter verunsichert.
Es gibt kaum einen Gesichtspunkt, der von den zahlreichen Autoren fast unzähliger Meldungen in der causa Göttinger Gruppe übereinstimmend bewertet wird. Unsicherheit herrscht z.B. bei der Frage, ob bei der Securenta AG nach dem Insolvenzantrag überhaupt noch etwas zu holen ist. Gewissheit wird es aber erst dann geben, wenn der Insolvenzverwalter die Vermögenslage der Gesellschaft geprüft hat. Ebenso unklar ist momentan, wie wahrscheinlich es ist, dass der Insolvenzverwalter von den Anlegern Nachschüsse verlangt. Auch diese Frage kann eigentlich nur der Insolvenzverwalter selbst beantworten. Die einen raten, die Zahlungen einzustellen, die nächsten empfehlen die fristlose Kündigung von Ratensparverträgen und wieder andere meinen, momentan könne nur abgewartet werden. Auch an der Frage, ob der Anleger fachkundige Unterstützung benötige, scheiden sich die Geister. Die einen sind davon überzeugt, dass der enttäuschte Anleger jetzt unbedingt einen Anwalt braucht. Die anderen sind der Ansicht, dass mit der Beauftragung eines Advokaten nur gutes Geld dem schlechten hinterher geworfen werde.
Bei dieser Vielfalt an Meinungen, Ratschlägen und Bewertungen verliert der betroffene Anleger leicht den Überblick. Es kostet auch viel Zeit und Energie, über Wochen, Monate oder manchmal sogar über Jahre die Nachrichtenlage selbständig zu beobachten. Die vermeintlich einfachste und kostengünstigste Lösung, dem damaligen Vermittler die Beobachtung der Angelegenheit zu überlassen, ist im Normalfall keine sinnvolle Maßnahme. Der Vermittler wird vor allem versuchen, nicht selber ins Visier von Ansprüchen zu geraten. Eine kostengünstige, Zeit sparende und unabhängige Betreuung bietet aber die BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Göttinger Gruppe/ Securenta “.
Der BSZ® e.V. initiiert und betreut seit vielen Jahren Anleger-Interessengemeinschaften, die inzwischen mehrere tausend Mitglieder stark sind. Als erste Sofortmaßnahme erhalten die Mitglieder eine fundierte anwaltliche Erstberatung einer erfahrenen Anlegerschutzkanzlei. Die betreuenden Anwälte beobachten die weitere Entwicklung der Fälle und informieren die Mitglieder über wichtige Erkenntnisse beispielsweise, wenn es neue Urteile gibt oder wenn es neue Informationen über potenzielle Haftungsgegner gibt. Zu der Betreuung gehört auch der Besuch von wichtigen Veranstaltungen, wie der Gläubigerversammlung. Auf der Grundlage der aktuellen Sach- und Rechtslage werden von Zeit zu Zeit Handlungsoptionen vorgestellt. Jeder Anleger kann dann selber entscheiden, ob er den Empfehlungen folgen will oder nicht.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Göttinger Gruppe Securenta " anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Dieser Text gibt den Beitrag vom 11.06.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
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Ansprechpartner Horst Roosen
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Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.
Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.
Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.
Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.
Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.
Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt.













