(openPR) Das Amtsgericht Göttingen hat mit Urteil vom 14.06.2007, das der BSZ® Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar vorliegt, seine örtliche Zuständigkeit im Insolvenzverfahren der Securenta AG festgestellt. Außerdem hat es das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Entscheidung enthält darüber hinaus interessante Details über das Verhalten der Göttinger Gruppe in den Tagen und Wochen vor der Insolvenzeröffnung. So hätten die Verantwortlichen der Securenta AG in Berlin einen Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, obwohl das Amtsgericht Göttingen bereits einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt hatte. Dies hätten sie dem Gericht in Berlin bei der Erläuterung des Eigenantrags aber nicht mitgeteilt. Umgekehrt hätten die Vorstände den vorläufigen Insolvenzverwalter im Göttinger Verfahren nicht über ihren Antrag in Berlin informiert. Deshalb drängte sich dem Gericht der Eindruck auf, dass die Securenta AG die Zuständigkeit des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg erschleichen wollte.
Derjenige Antrag, der letztendlich zur Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters führte, sei auch nicht etwa von einem geschädigten Anleger sondern von ehemaligen Rechtsanwälten der Securenta AG gestellt worden. Den Antragstellern hätten gegen ihre Ex-Mandantin noch offene Forderungen in Höhe von ca. € 20.000,00 zugestanden. Zuvor habe es 2007 bereits 44 Insolvenzanträge gegen die Gesellschaft gegeben, die alle durch Antragsrücknahmen oder durch Erledigungserklärungen beendet worden seien.
Immerhin ist dem Urteil ist zu entnehmen, dass die Kosten des Verfahrens voraussichtlich gedeckt sind. Für die Anleger wird es jetzt darauf ankommen, ob von dem ursprünglichen Vermögen der Göttinger Gruppe noch etwas übrig ist, das an sie verteilt werden kann. Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob der Insolvenzverwalter die stillen Gesellschafter zur Kasse bitten wird. Es wird aber noch eine Weile dauern, bis die Betroffenen verlässliche Antworten auf diese Fragen erhalten.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Göttinger Gruppe Securenta " anschließen.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 21.06.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
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Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.
Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.
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Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.
Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.
Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt.










