openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Genossenschaftsreform geht in die Ausschussberatung

 (© MTR Legal Rechtsanwälte)
(© MTR Legal Rechtsanwälte)

(openPR) Berlin, 28. Oktober 2026. Der Bundestag hat die geplante Modernisierung des Genossenschaftsrechts in erster Beratung behandelt. Der Regierungsentwurf sieht schnellere Eintragungen, mehr digitale Abläufe und Änderungen bei Mitgliedschaft sowie Leitungsorganisation vor.

Gesetzentwurf wird im Rechtsausschuss beraten

Die erste Beratung des Regierungsentwurfs zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform fand am 14. Oktober 2026 statt. Nach der 30-minütigen Aussprache überwies der Bundestag den Entwurf auf Bundestagsdrucksache 21/8410 an den federführenden Rechtsausschuss. Eine abschließende parlamentarische Entscheidung steht noch aus, sodass sich einzelne Regelungen im weiteren Verfahren ändern können.

Ein Schwerpunkt des Entwurfs liegt auf der Beschleunigung von Gründungen. Registergerichte sollen neu gegründete Genossenschaften grundsätzlich innerhalb von 20 Werktagen eintragen, sofern ihnen alle erforderlichen Gründungsunterlagen vollständig vorliegen. Die Frist betrifft damit ausschließlich den Zeitraum zwischen dem vollständigen Eingang der Dokumente und der Eintragung durch das Registergericht.

Daneben sollen digitale Kommunikations- und Verwaltungsprozesse stärker im Genossenschaftsrecht abgebildet werden. Der Regierungsentwurf erwartet für die Wirtschaft eine jährliche Entlastung von rund 536.000 Euro, die vollständig aus geringeren Bürokratiekosten bei Informationspflichten resultieren soll. Das Vorhaben knüpft an einen Entwurf aus der vorangegangenen Legislaturperiode an, dessen parlamentarische Behandlung nicht abgeschlossen wurde.

Neue Grenzen für Mitglieder und Vorstand

Die Reform soll auch die Zusammensetzung von Genossenschaften verändern. Zwar bleibt es bei einer Mindestzahl von drei Mitgliedern, doch sollen juristische Personen unter bestimmten Voraussetzungen nicht mitgezählt werden, wenn bei ihrer Vertretung Identitäten bestehen. Maßgeblich wären die im Gesetz festgelegten Anforderungen an die jeweiligen Vertretungsverhältnisse.

Für investierende Mitglieder sieht der Entwurf eine zahlenmäßige Obergrenze von 50 Prozent aller Mitglieder vor. Diese Grenze bezieht sich auf die Anzahl der Mitglieder und nicht auf den Umfang ihrer Beteiligungen. Zudem soll eine in der Satzung bestimmte Weisungsbindung des Vorstands künftig bei Genossenschaften mit bis zu 150 Mitgliedern möglich sein; bislang liegt die Schwelle bei 20 Mitgliedern.

Auch zeitweise Ausfälle innerhalb des Vorstands werden aufgegriffen. Vorgesehen sind Regelungen, nach denen die Vorstandstätigkeit bei Mutterschutz, Elternzeit, Pflege oder Krankheit ruhen kann. Für diesen Zeitraum soll der Aufsichtsrat ein stellvertretendes Vorstandsmitglied bestellen können.

  • Bei Mutterschutz soll ein Ruhen der Vorstandstätigkeit ermöglicht werden.
  • Elternzeit und pflegebedingte Unterbrechungen sollen ebenfalls erfasst sein.
  • Die Bestimmungen sollen auch für krankheitsbedingte Ausfallzeiten gelten.
  • Nach dem Tod eines Vorstandsmitglieds soll die vorgeschriebene Vorstandszahl höchstens sechs Monate unterschritten werden dürfen.

Betroffene sollten weitere Beratung verfolgen

Für bestehende und geplante Genossenschaften können die Änderungen Auswirkungen auf Satzungen, Mitgliederstrukturen und die Organisation des Vorstands haben. Investoren müssen insbesondere die vorgesehene Obergrenze für investierende Mitglieder beachten. Gründer können von der beschleunigten Registereintragung profitieren, wenn sämtliche Unterlagen vollständig eingereicht werden.

„Der Regierungsentwurf betrifft zentrale Strukturen von Genossenschaften und kann deshalb sowohl für Unternehmen als auch für Investoren praktische Bedeutung gewinnen“, erklärt Rechtsanwalt Michael Rainer von MTR Legal Rechtsanwälte. „Da das Gesetzgebungsverfahren noch läuft, sollten Betroffene den endgültigen Inhalt abwarten und bestehende Gestaltungen anschließend anhand der beschlossenen Regelungen prüfen.“

Genossenschaften und Beteiligte können bereits jetzt feststellen, welche Satzungsbestimmungen, Vertretungsverhältnisse und Leitungsstrukturen von den geplanten Änderungen berührt wären. Konkrete Anpassungen sollten jedoch erst auf Grundlage des verabschiedeten Gesetzes und des jeweiligen Sachverhalts beurteilt werden. MTR Legal Rechtsanwälte berät Unternehmen, Investoren und weitere Beteiligte zu den damit verbundenen Fragen des Gesellschaftsrechts.

Weitere Informationen: https://www.mtrlegal.com/reform-des-genossenschaftsrechts-im-bundestag-beraten/

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 1328467
 91

Pressebericht „Genossenschaftsreform geht in die Ausschussberatung“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von MTR Legal Rechtsanwälte Pressearchiv

Bild: EuGH klärt Spielraum bei Fremdwährungsdarlehen
EuGH klärt Spielraum bei Fremdwährungsdarlehen
Berlin, 31. Oktober 2026. Der Gerichtshof der Europäischen Union hat die Anforderungen an die Rückabwicklung eines wegen missbräuchlicher Klauseln unwirksamen Fremdwährungsdarlehens präzisiert. Eine Verrechnung gegenseitiger Ansprüche von Verbrauchern und Banken bleibt möglich, wenn das nationale Recht sie zulässt und der unionsrechtliche Verbraucherschutz gewahrt wird. Nationale Gerichte behalten Spielraum bei der Abrechnung Der EuGH entschied mit Urteil vom 10. September 2026 – C‑510/25, dass Art. 6 Abs. 1 und Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie…
Bild: Maklervertrag: Textform entscheidet über Provision
Maklervertrag: Textform entscheidet über Provision
München, 31. Oktober 2026 – Das LG München I hat mit Urteil vom 13. Mai 2026 – 3 O 13657/25 einen Provisionsanspruch von rund 15.000 Euro mangels formwirksamen Maklervertrags abgewiesen. Nach Zurückweisung der Berufung durch das OLG München, Beschluss vom 22. Oktober 2026 – 8 U 1651/26, ist die Entscheidung rechtskräftig. WhatsApp-Nachrichten belegten die Provisionsabrede nicht Ausgangspunkt des Rechtsstreits war der Verkauf einer Eigentumswohnung in Bayreuth. Der Makler trug vor, der Eigentümer habe ihn damit beauftragt, gegen Provision ei…

Das könnte Sie auch interessieren:

Volker Schnurrbusch (AfD): Wer so argumentiert, zeigt ein mangelhaftes Verständnis unserer Demokratie
Volker Schnurrbusch (AfD): Wer so argumentiert, zeigt ein mangelhaftes Verständnis unserer Demokratie
… worden seien, neue seien nicht zu erwarten. Zum anderen stünden die Mehrheitsverhältnisse sowohl im Plenum wie im Ausschuss fest – und damit auch das Ergebnis der Ausschussberatung nach einer möglichen Anhörung. Würde man dieser Logik folgen, bräuchte die AfD-Fraktion also gar keine Gesetze mehr ins Parlament einzubringen. Dass die anderen Parteien im …
Bild: Steuerzinsen sollen ab 2027 deutlich steigen
Steuerzinsen sollen ab 2027 deutlich steigen
Köln, 19. Oktober 2026. Der Regierungsentwurf zum Jahressteuergesetz 2026 befindet sich nach der ersten Lesung im Bundestag in der weiteren Ausschussberatung. Besonders relevant ist die geplante Anhebung der Zinsen auf Steuernachforderungen und Steuererstattungen ab 2027.Der Bundestag hat den Entwurf am 8. Oktober 2026 erstmals beraten und nach einer …
FLACH: Fachhochschulen werden abgekoppelt
FLACH: Fachhochschulen werden abgekoppelt
BERLIN. Zu den Aussagen in der heutigen Ausschussberatung von Bundesforschungsministerin Edelgard Bulmahn, dass Fachhochschulen keine Anträge im Rahmen des Wettbewerbs zur Ermittlung von Elite-Universitäten stellen können, erklärt die Ausschussvorsitzende, Ulrike : Fachhochschulen können keine Anträge im Rahmen des von Ministerin Bulmahn vorgestellten …
Sie lesen gerade: Genossenschaftsreform geht in die Ausschussberatung